SPGK_EÜ Schanzenstraße Hamburg Str. 6100 und 1240, km 289,880 -VE02 - Bauvorbereitende Maßnahmen, Leitungsumverlegung Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65810
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sawicki, Tomasz
E-Mail:
Telefon: +49 51128665207
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_EÜ Schanzenstraße Hamburg Str. 6100 und 1240, km 289,880 -VE02 - Bauvorbereitende Maßnahmen, Leitungsumverlegung
Für die Erneuerung der EÜ Schanzenstraße sind bauvorbereitende Maßnahmen notwendig, damit die Leitungsbetreibenden (Gas, Elektro, Telekommunikation) in der Straße die Baufeldfreiheit im Gehweg für die späteren Widerlager herstellen können. Hierfür müssen die Pendelstützen gemäß Entwurfsplanung mit Spundwänden gesichert werden, und Leerrohre der Leitungsbetreibenden in einen Graben verlegt werden.
Hamburg
315 m² Einbringung der Spundwand zur Herstellung des Verbaus um den Mediengraben mit Einbau Leerrohre; ca. 2.000 m Einbringung der Leerrohre der Leitungsbetreiber für die Medienleitungen gemäß Absprachen mit den Leitungsbetreibenden; 300 m² Herstellung der Oberfläche für den Straßenverkehr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_EÜ Schanzenstraße Hamburg Str. 6100 und 1240, km 289,880 -VE02 - Bauvorbereitende Maßnahmen, Leitungsumverlegung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.