Sicherheitsdienst und Objektbewachung für die Stadthalle Göttingen (ex-post) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofsallee 1b
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst und Objektbewachung für die Stadthalle Göttingen (ex-post)
Die Leistung wird in zwei Losen vergeben.
- Los 1 (Sicherheits- und Ordnungsdienst):
Die GWG beabsichtigt, bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen die Beauftragung eines Unternehmens, in Anlehnung an das Sicherheitskonzept der Stadthalle Göttingen, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Da der genaue Bedarf im Vorfeld nicht festgestellt werden kann, wird im Rahmen dieser Vergabe zunächst ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer für öffentliche und geschlossene Veranstaltungen abgeschlossen. Die GWG sendet grundsätzlich mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor der Veranstaltung einen Einzelabruf an den Dienstleister. Der Dienstleister kann im Rahmen der Einzelabrufe unter anderem mit folgenden Leistungsbausteinen (deren Zusammenstellung und Umfang ebenfalls einzelfallbezogen festgelegt wird) beauftragt werden:
a) Taschenkontrolle
b) Eingangskontrolle
c) Kartenkontrolle und Kartenabriss bzw. Kartenscan
d) Beantwortung von Ticketrückfragen
e) Platzanweisungsdienst
f) Absicherung mit Gittern
g) Bewachung Podest für Rollstuhlfahrer
h) Ein- und Auslass von Rauchern
i) Leeren und Verschließen der Halle
j) Räumungshelfer
k) Weitere positionsbezogene Sicherheits- und Ordnungsdiensttätigkeiten
l) Betreuung der Besuchergarderobe
- Los 2 (Objektbewachung):
Die GWG beabsichtigt für die regelmäßige Objektüberwachung und -kontrolle die Beauftragung eines Unternehmens, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Das Unternehmen soll während der Laufzeit des Vertrages folgende Aufgaben im Auftrag der GWG durchführen:
a) Nächtliche Anfahrten und Kontrolle der Außentüren und Fenster, ob diese verschlossen sind.
b) Bei allen Anfahrten sind die in den Plänen eingezeichneten Kontrollpunkte auf dem Gelände bzw. durch die Stadthalle abzugehen. Zu kontrollierende Außentüren sind zu überprüfen. Bei allen Anfahrten ist zudem zu überprüfen, ob sich unbefugte Personen auf dem Wirtschaftshof der Stadthalle befinden. Unbefugte Personen sind vom Wirtschaftshof der Stadthalle zu verweisen.
c) Bei den Anfahrten um 06:00 Uhr sowie um 20:00 Uhr, d.h. zweimal täglich, ist zusätzlich der Innenraum der Stadthalle mit den in den Plänen vorgegebenen Kontrollpunkten zu überprüfen.
d) Bereithaltung der Funkschaltung bei zwei Ein- und Ausfahrten (Schranken) der Stadthalle gemäß Lageplan
e) Die Stadthalle verfügt über eine Einbruchmeldeanlage. Diese wird mit dem Auftragnehmer verbunden. Sollte es zur Auslösung der Einbruchmeldeanlage kommen, fährt der Auftragnehmer unverzüglich zur Stadthalle und informiert die GWG und ggf. die Polizei.
f) Aufschaltung der Videoüberwachung auf die Notruf-Sicherheitsdienststelle (die hierfür notwendigen technischen Einrichtungen stellt die GWG zur Verfügung).
Sicherheits- und Ordnungsdienst
Albaniplatz 2 37073 Göttingen
Die GWG beabsichtigt, bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen die Beauftragung eines Unternehmens, in Anlehnung an das Sicherheitskonzept der Stadthalle Göttingen, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Da der genaue Bedarf im Vorfeld nicht festgestellt werden kann, wird im Rahmen dieser Vergabe zunächst ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer für öffentliche und geschlossene Veranstaltungen abgeschlossen. Die GWG sendet grundsätzlich mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor der Veranstaltung einen Einzelabruf an den Dienstleister. Der Dienstleister kann im Rahmen der Einzelabrufe unter anderem mit folgenden Leistungsbausteinen (deren Zusammenstellung und Umfang ebenfalls einzelfallbezogen festgelegt wird) beauftragt werden:
a) Taschenkontrolle
b) Eingangskontrolle
c) Kartenkontrolle und Kartenabriss bzw. Kartenscan
d) Beantwortung von Ticketrückfragen
e) Platzanweisungsdienst
f) Absicherung mit Gittern
g) Bewachung Podest für Rollstuhlfahrer
h) Ein- und Auslass von Rauchern
i) Leeren und Verschließen der Halle
j) Räumungshelfer
k) Weitere positionsbezogene Sicherheits- und Ordnungsdiensttätigkeiten
l) Betreuung der Besuchergarderobe
Objektüberwachung
Albaniplatz 2 37073 Göttingen
Die GWG beabsichtigt für die regelmäßige Objektüberwachung und -kontrolle die Beauftragung eines Unternehmens, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Das Unternehmen soll während der Laufzeit des Vertrages folgende Aufgaben im Auftrag der GWG durchführen:
a) Nächtliche Anfahrten und Kontrolle der Außentüren und Fenster, ob diese verschlossen sind.
b) Bei allen Anfahrten sind die in den Plänen eingezeichneten Kontrollpunkte auf dem Gelände bzw. durch die Stadthalle abzugehen. Zu kontrollierende Außentüren sind zu überprüfen. Bei allen Anfahrten ist zudem zu überprüfen, ob sich unbefugte Personen auf dem Wirtschaftshof der Stadthalle befinden. Unbefugte Personen sind vom Wirtschaftshof der Stadthalle zu verweisen.
c) Bei den Anfahrten um 06:00 Uhr sowie um 20:00 Uhr, d.h. zweimal täglich, ist zusätzlich der Innenraum der Stadthalle mit den in den Plänen vorgegebenen Kontrollpunkten zu überprüfen.
d) Bereithaltung der Funkschaltung bei zwei Ein- und Ausfahrten (Schranken) der Stadthalle gemäß Lageplan
e) Die Stadthalle verfügt über eine Einbruchmeldeanlage. Diese wird mit dem Auftragnehmer verbunden. Sollte es zur Auslösung der Einbruchmeldeanlage kommen, fährt der Auftragnehmer unverzüglich zur Stadthalle und informiert die GWG und ggf. die Polizei.
f) Aufschaltung der Videoüberwachung auf die Notruf-Sicherheitsdienststelle (die hierfür notwendigen technischen Einrichtungen stellt die GWG zur Verfügung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheits- und Ordnungsdienst
Ort: Hardegsen
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37181
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektbewachung
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBC6QDR
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943