Sicherheitsdienst und Objektbewachung für die Stadthalle Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sjs-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst und Objektbewachung für die Stadthalle Göttingen
Die Leistung wird in zwei Losen vergeben.
- Los 1 (Sicherheits- und Ordnungsdienst):
Die GWG beabsichtigt, bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen die Beauftragung eines Unternehmens, in Anlehnung an das Sicherheitskonzept der Stadthalle Göttingen, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Da der genaue Bedarf im Vorfeld nicht festgestellt werden kann, wird im Rahmen dieser Vergabe zunächst ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer für öffentliche und geschlossene Veranstaltungen abgeschlossen. Die GWG sendet grundsätzlich mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor der Veranstaltung einen Einzelabruf an den Dienstleister. Der Dienstleister kann im Rahmen der Einzelabrufe unter anderem mit folgenden Leistungsbausteinen (deren Zusammenstellung und Umfang ebenfalls einzelfallbezogen festgelegt wird) beauftragt werden:
a) Taschenkontrolle
b) Eingangskontrolle
c) Kartenkontrolle und Kartenabriss bzw. Kartenscan
d) Beantwortung von Ticketrückfragen
e) Platzanweisungsdienst
f) Absicherung mit Gittern
g) Bewachung Podest für Rollstuhlfahrer
h) Ein- und Auslass von Rauchern
i) Leeren und Verschließen der Halle
j) Räumungshelfer
k) Weitere positionsbezogene Sicherheits- und Ordnungsdiensttätigkeiten
l) Betreuung der Besuchergarderobe
- Los 2 (Objektbewachung):
Die GWG beabsichtigt für die regelmäßige Objektüberwachung und -kontrolle die Beauftragung eines Unternehmens, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Das Unternehmen soll während der Laufzeit des Vertrages folgende Aufgaben im Auftrag der GWG durchführen:
a) Nächtliche Anfahrten und Kontrolle der Außentüren und Fenster, ob diese verschlossen sind.
b) Bei allen Anfahrten sind die in den Plänen eingezeichneten Kontrollpunkte auf dem Gelände bzw. durch die Stadthalle abzugehen. Zu kontrollierende Außentüren sind zu überprüfen. Bei allen Anfahrten ist zudem zu überprüfen, ob sich unbefugte Personen auf dem Wirtschaftshof der Stadthalle befinden. Unbefugte Personen sind vom Wirtschaftshof der Stadthalle zu verweisen.
c) Bei den Anfahrten um 06:00 Uhr sowie um 20:00 Uhr, d.h. zweimal täglich, ist zusätzlich der Innenraum der Stadthalle mit den in den Plänen vorgegebenen Kontrollpunkten zu überprüfen.
d) Bereithaltung der Funkschaltung bei zwei Ein- und Ausfahrten (Schranken) der Stadthalle gemäß Lageplan
e) Die Stadthalle verfügt über eine Einbruchmeldeanlage. Diese wird mit dem Auftragnehmer verbunden. Sollte es zur Auslösung der Einbruchmeldeanlage kommen, fährt der Auftragnehmer unverzüglich zur Stadthalle und informiert die GWG und ggf. die Polizei.
f) Aufschaltung der Videoüberwachung auf die Notruf-Sicherheitsdienststelle (die hierfür notwendigen technischen Einrichtungen stellt die GWG zur Verfügung).
Sicherheits- und Ordnungsdienst
37073 Göttingen
Die GWG beabsichtigt, bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen die Beauftragung eines Unternehmens, in Anlehnung an das Sicherheitskonzept der Stadthalle Göttingen, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Da der genaue Bedarf im Vorfeld nicht festgestellt werden kann, wird im Rahmen dieser Vergabe zunächst ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer für öffentliche und geschlossene Veranstaltungen abgeschlossen. Die GWG sendet grundsätzlich mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor der Veranstaltung einen Einzelabruf an den Dienstleister. Der Dienstleister kann im Rahmen der Einzelabrufe unter anderem mit folgenden Leistungsbausteinen (deren Zusammenstellung und Umfang ebenfalls einzelfallbezogen festgelegt wird) beauftragt werden:
a) Taschenkontrolle
b) Eingangskontrolle
c) Kartenkontrolle und Kartenabriss bzw. Kartenscan
d) Beantwortung von Ticketrückfragen
e) Platzanweisungsdienst
f) Absicherung mit Gittern
g) Bewachung Podest für Rollstuhlfahrer
h) Ein- und Auslass von Rauchern
i) Leeren und Verschließen der Halle
j) Räumungshelfer
k) Weitere positionsbezogene Sicherheits- und Ordnungsdiensttätigkeiten
l) Betreuung der Besuchergarderobe
Der Vertrag kann von den Vertragsparteien einvernehmlich bis zu zwei Mal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Soll eine Verlängerungsoption gezogen werden, soll die dahingehende Entscheidung jeweils spätestens fünf Monate vor dem Ende der vorherigen Laufzeit herbeigeführt werden
- Referenzen (40 %)
Es werden die vorgelegten Referenzen des Unternehmens der letzten sechs Jahre gewertet.
Die Höchstpunktzahl in diesem Eignungskriterium kann bei drei vergleichbaren Referenzen erreicht werden.
Voraussetzung für die Wertungsfähigkeit der Referenzen ist, dass es sich um Referenzen des Unternehmens handelt, die nach ihrem Grad der Schwierigkeit den ausgeschriebenen Leistungen entspre-chen.
Pro Referenz können fünf Punkte erreicht werden. Insgesamt können für fünf Referenzen somit 15 Punkte erreicht werden.
Pro Referenz wird jeweils ein Punkt vergeben, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
1 Punkt: Die Art des Projektes betraf Sicherheits- und Ordnungsdienstleistungen, wie in der Leistungsbe-schreibung beschrieben (oder vergleichbar)
1 Punkt: Die Art des Projektes betraf den Veranstaltungsbereich
1 Punkt: Die Art des Projektes betraf eine Veranstaltungshalle in vergleichbarer Größe (z. B. Stadthalle, Kongresshalle, Sportarena oder vergleichbar)
1 Punkt: Projekt mit vergleichbarer Besucherzahl pro Veranstaltung
1 Punkt: Der Vertrag wurde seitens des Auftragge-bers nicht außerordentlich gekündigt
- Zertifizierungen (10 %)
Bewertet wird das Vorhandensein der Zertifizierungen DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) sowie 77200 (Sicherheitsdienst).
Pro vorgelegter Zertifizierung werden 7,5 Punkte vergeben, sodass in dem Fall, dass beide Zertifizierungen vorgelegt werden können, 15 Punkte erreicht werden.
- Arbeitskräfte (40 %)
Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte der letzten sechs Jahre. (Vollzeitäquivalent)
15 Punkte: 20 oder mehr festangestellte Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte
13,5 Punkte = 19 festangestellte Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte
12 Punkte: = 18 festangestellte Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte
10,5 Punkte: = 17 festangestellte Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte
9 Punkte: = 16 festangestellte Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte
7,5 Punkte: = 15 festangestellte Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte
6 Punkte: = 14 festangestellte Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte
4,5 Punkte: = 13 festangestellte Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte
3 Punkte: = 12 festangestellte Mitarbeiter/innen inklu-sive Führungskräfte
1,5 Punkte: = 11 festangestellte Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte
0 Punkte: weniger als 11 festangestellte Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte
Es gilt jeweils: 1 Mitarbeiter/in = 1 Vollzeitäquivalent
- Unteraufträge (10 %)
Bewertet wird, ob die Absicht besteht, Unteraufträge zu vergeben.
15 Punkte: Es werden keine Unteraufträge vergeben
10 Punkte: Es werden drei Unteraufträge vergeben
5 Punkte: Es werden vier Unteraufträge vergeben
0 Punkte: Es werden fünf oder mehr Unteraufträge vergeben
Objektüberwachung
37073 Göttingen
Die GWG beabsichtigt für die regelmäßige Objektüberwachung und -kontrolle die Beauftragung eines Unternehmens, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Das Unternehmen soll während der Laufzeit des Vertrages folgende Aufgaben im Auftrag der GWG durchführen:
a) Nächtliche Anfahrten und Kontrolle der Außentüren und Fenster, ob diese verschlossen sind.
b) Bei allen Anfahrten sind die in den Plänen eingezeichneten Kontrollpunkte auf dem Gelände bzw. durch die Stadthalle abzugehen. Zu kontrollierende Außentüren sind zu überprüfen. Bei allen Anfahrten ist zudem zu überprüfen, ob sich unbefugte Personen auf dem Wirtschaftshof der Stadthalle befinden. Unbefugte Personen sind vom Wirtschaftshof der Stadthalle zu verweisen.
c) Bei den Anfahrten um 06:00 Uhr sowie um 20:00 Uhr, d.h. zweimal täglich, ist zusätzlich der Innenraum der Stadthalle mit den in den Plänen vorgegebenen Kontrollpunkten zu überprüfen.
d) Bereithaltung der Funkschaltung bei zwei Ein- und Ausfahrten (Schranken) der Stadthalle gemäß Lageplan
e) Die Stadthalle verfügt über eine Einbruchmeldeanlage. Diese wird mit dem Auftragnehmer verbunden. Sollte es zur Auslösung der Einbruchmeldeanlage kommen, fährt der Auftragnehmer unverzüglich zur Stadthalle und informiert die GWG und ggf. die Polizei.
f) Aufschaltung der Videoüberwachung auf die Notruf-Sicherheitsdienststelle (die hierfür notwendigen technischen Einrichtungen stellt die GWG zur Verfügung).
Der Vertrag kann von den Vertragsparteien einvernehmlich bis zu zwei Mal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Soll eine Verlängerungsoption gezogen werden, soll die dahingehende Entscheidung jeweils spätestens fünf Monate vor dem Ende der vorherigen Laufzeit herbeigeführt werden.
- Referenzen (50 %)
Es werden die vorgelegten Referenzen des Unternehmens der letzten sechs Jahre gewertet.
Die Höchstpunktzahl in diesem Eignungskriterium kann bei drei vergleichbaren Referenzen erreicht werden.
Voraussetzung für die Wertungsfähigkeit der Referenzen ist, dass es sich um Referenzen des Unternehmens handelt, die nach ihrem Grad der Schwierigkeit den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Pro Referenz können fünf Punkte erreicht werden. Insgesamt können für drei Referenzen somit 15 Punkte erreicht werden.
Pro Referenz wird jeweils ein Punkt vergeben, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
1 Punkt: Die Art des Projektes betraf Bewachungsdienstleistungen, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben (oder vergleichbar)
1 Punkt: Die Art des Projektes betraf Bewachungsdienstleistungen, wie in der Leistungsbeschreibung beschreiben (oder vergleichbar) mit einer vergleichbaren Häufigkeit der Anfahrten
1 Punkt: Die Art des Projektes betraf ein vergleichbar großes Gebäude (z. B. Stadthalle, Kongresshalle oder vergleichbar)
1 Punkt: Projekt mit vergleichbarem jährlichen Aufwand (bzw. Mitarbeitereinsatz)
1 Punkt: Der Vertrag wurde seitens des Auftraggebers nicht außerordentlich gekündigt.
- Zertifizierungen (10 %)
Bewertet wird das Vorhandensein der Zertifizierungen DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) sowie 77200 (Sicherheitsdienst).
Pro vorgelegter Zertifizierung werden 7,5 Punkte vergeben, sodass in dem Fall, dass beide Zertifizierungen vorgelegt werden können, 15 Punkte erreicht werden.
- Arbeitskräfte (30 %)
Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen inklusive Führungskräfte der letzten sechs Jahre. (Vollzeitäquivalent)
Pro festangestelltem Mitarbeiter/innen (inklusive Führungskräfte) wird 1 Punkt vergeben, wobei maximal 15 Punkte vergeben werden.
Es gilt jeweils: 1 Mitarbeiter/in = 1 Vollzeitäquivalent
- Unteraufträge (10 %)
Bewertet wird, ob die Absicht besteht, Unteraufträge zu vergeben.
15 Punkte: Es werden keine Unteraufträge vergeben
10 Punkte: Es werden drei Unteraufträge vergeben
5 Punkte: Es werden vier Unteraufträge vergeben
0 Punkte: Es werden fünf oder mehr Unteraufträge vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
9.3.1. Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (soweit vorhanden)
9.3.2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma/zum Büro, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung des Unternehmens, Ansprechpartner, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung (Formular: Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
9.3.3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), oder anderem Sozialversicherungsträger, dass der Bieter/Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß beigekommen ist (Kopien sind ausreichend, das Ausstellungsdatum soll nicht älter als sechs Monate sein).
Sollten diese Bescheinigungen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht beizubringen sein, ist mit dem Teilnahmeantrag formlos mitzuteilen, dass die Erteilung dieser Bescheinigungen beantragt wurde und diese schnellstmöglich nach Erhalt (spätestens vor der Zuschlagserteilung) nachgereicht werden.
9.3.4. Ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung ist auf Verlangen des Auftraggebers vor der Zuschlagserteilung vorzulegen.
9.3.5. Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO (siehe Leistungsbeschreibung).
9.3.6. Erklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung des Personals und der Entrichtung aller entsprechenden Sozialabgaben etc., siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen
9.4.1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Es ist ausreichend, wenn die Versicherung im Falle einer Auftragserteilung abgeschlossen wird. In diesem Falle ist mit dem Teilnahmeantrag formlos mitzuteilen, dass die Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.
Der Nachweis über das Bestehen der Versicherung muss dem Auftraggeber jedoch vor der Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
9.4.2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Falls der Bewerber noch keine vier Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens zu tätigen. Bitte nutzen Sie hierfür das beigefügte Formular (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Mindestanforderung Los 1:
- Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] EUR brutto. Dieser Jahresumsatz muss vom Bieter in mindestens einem der zurückliegenden sechs Jahre erreicht wor-den sein. Ansonsten wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-schlossen.
Mindestanforderung Los 2:
- Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] EUR brutto. Dieser Jahresumsatz muss vom Bieter in mindestens einem der zurückliegenden sechs Jahre erreicht wor-den sein. Ansonsten wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-schlossen.
Mindestanforderung Los 1 zum Umsatz:
- Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] EUR brutto. Dieser Jahresumsatz muss vom Bieter in mindestens einem der zurückliegenden sechs Jahre erreicht worden sein. Ansonsten wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mindestanforderung Los 2 zum Umsatz:
- Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] EUR brutto. Dieser Jahresumsatz muss vom Bieter in mindestens einem der zurückliegenden sechs Jahre erreicht worden sein. Ansonsten wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9.5.1. Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die innerhalb der letzten sechs Jahre abgeschlossen wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte).
Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Weitergehende Informationen zu den jeweiligen Referenzen können beigefügt werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. (Formulare: Anlage 5a (Los 1) und 5b (Los 2) der Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Hinweis: um für die Referenzen die volle Punktzahl erreichen zu können, müssen drei Referenzen mit den entsprechenden Anforderungen nachgewiesen werden. Siehe dazu Ziffer 15. "Gewichtung der Eignungskriterien"
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die verlangten Angaben in Bezug auf die Referenzen zwingend erforderlich sind und insbesondere nicht unter Hinweis auf Datenschutz verweigert werden können.
9.5.2. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens/Büros zur Qualitätssicherung (formlose Erklärung)
9.5.3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten sechs abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal (Führungskräfte), festangestellten Mitarbeiter/innen sowie geringfügig beschäftigtem Personal. Falls der Bewerber noch keine sechs Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
9.5.4. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Angabe der Anzahl der geplanten Unteraufträge Formular (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
9.5.5. Soweit vorhanden: Nachweis der erworbenen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) oder Vergleichbares, deren Gültigkeit mind. bis zum 30.6.2023 besteht. Ist die Gültigkeitsdauer kürzer als die geforderte Zeitspanne, so ist ein Nachweis über das geplante Rezertifizierungsaudit zu erbringen. Achtung: Für die Vorlage dieses Nachweises werden Punkte vergeben (siehe Ziffer 15. "Gewichtung der Eignungskriterien".
9.5.6. Soweit vorhanden: Nachweis der erworbenen Zertifizierung nach DIN 77200 (Sicherheitsdienstleistungen) oder Vergleichbares, deren Gültigkeit mind. bis zum 30.06.2023 besteht. Ist die Gültigkeitsdauer kürzer als die geforderte Zeitspanne, so ist ein Nachweis über das geplante Rezertifizierungsaudit zu erbringen. Achtung: Für die Vorlage dieses Nachweises werden Punkte vergeben (siehe Ziffer 15. "Gewichtung der Eignungskriterien".
9.5.7. Ausbildungsstand des Aufsichtspersonals, z. B. Einstellungsvoraussetzung, erworbene Zertifizierungen, Fortbildungen (intern/extern), bisheriger Werdegang, Qualifizierung zur Aufsicht, Anzahl und Umfang betreuter Objekte.
9.5.8. Ausbildungsstand des zum Einsatz kommenden Personals Qualitätsmanagement, z. B. Einstellungsvoraussetzung, erworbene Zertifizierungen, Fortbildungen (intern/extern), bisheriger Werdegang im Unternehmen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das hier beschriebene Aufsichtspersonal sowie das Personal Qualitätsmanagement bei einer Auftragserteilung auch tatsächlich zum Einsatz kommen wird.
Da die Bewertung der Mitarbeiterqualität ein wesentliches Element der Eignungsbewertung darstellt, muss gewährleistet sein, dass das bewertete Personal die Leistung auch tatsächlich erbringen wird.
Mindestanforderungen Los 1 zu Referenzen:
- Mindestens eine Referenz muss eine Lokation in vergleichbarer Größenordnung betreffen. Die jeweils erbrachten Leistungen sind entsprechend anzugeben.
Mindestanforderungen Los 2 zu Referenzen:
- Mindestens eine Referenz muss eine Lokation in vergleichbarer Größenordnung betreffen. Die jeweils erbrachten Leistungen sind entsprechend anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.02.2027
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBC6AX3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]