Ausschreibung Regionalmanagement Zukunftsregion4Klima
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ammerlandallee 12
Ort: Westerstede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26655
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4488562800
Fax: +49 448856444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ammerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Regionalmanagement Zukunftsregion4Klima
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Leistungen, die für Durchführung des Regionalmanagements für die "Zukunftsregion4Klima" der Landkreise Cloppenburg, Oldenburg, Vechta und Ammerland erforderlich sind.
26655 Westerstede
DE948, DE94D, DE94F. Das gesamte Gebiet der "Zukunftsregion4Klima".
Im Rahmen des Programms „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ wurde das Gebiet der Landkreise
Cloppenburg, Oldenburg, Vechta und Ammerland als Zukunftsregion „Klima und Landschaft / Zukunftsregion 4 Klima“ anerkannt. Der Landkreis Ammerland nimmt dabei die Funktionen als Lead-Partner wahr. Zur Umsetzung des eingereichten Zukunftskonzepts möchte sich die Zukunftsregion eines Regionalmanagements bedienen. Die für die Durchführung des Regionalmanagements erforderlichen Leistungen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich im Juli 2023 und erstreckt sich grundsätzlich
bis zum Ende des Jahres 2028.
Nähere Informationen zum Gegenstand des Vergabeverfahrens sind den Vergabeunterlagen,
insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), zu entnehmen.
Niedersachsen 2021-2027 EFRE-ESF+
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Durchführung des Regionalmanagements für die Zukunftsregion „Klima und Landschaft / Zukunftsregion4Klima“
Ort: Lingen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; wobei der Ablauf der Frist nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls nicht spätestens bis zum Ablauf der der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.