Externes Regionalmanagement für die LEADER-Region Parklandschaft Ammerland Referenznummer der Bekanntmachung: P613
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerstede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westerstede.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externes Regionalmanagement für die LEADER-Region Parklandschaft Ammerland
Die Region "Parklandschaft Ammerland" umfasst die 5 Gemeinden: Westerstede, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede. Mit einer Bevölkerungsdichte von ca. 174 Einwohner/km² gehört die Region zu den durchschnittlich dicht besiedelten Regionen in Niedersachsen.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) wird auch für die neue Förderperiode ein Regionalmanagement einrichten. In der zukünftigen Förderperiode sollen die Geschäftsstelle und das Regionalmanagement (intern und extern) auf insgesamt 3 Stellen bzw. 1,5 "Äquivalenzstellen", mit voraussichtlich je einer halben Stelle, aufgeteilt und wahrgenommen werden. Die Geschäftsstelle und das neue interne Regionalmanagement werden bei der Stadt Westerstede ansässig sein.
Das Regionalmanagement (intern und extern) soll sich eng mit der Geschäftsstelle und dem ArL abstimmen, um die LAG optimal unterstützen zu können.
Ziel des Regionalmanagements sollte es sein, möglichst viele Interessierte einzubinden und diese zu informieren und zu unterstützen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung vergibt die Stadt Westerstede für die LAG Parklandschaft die Leistungen des Externen Regionalmanagements (in der Annahme vom Umfang einer "halben" Stelle).
Westerstede
Im Rahmen dieser Vergabe werden insbesondere folgende Regionalmanagementleistungen vergeben:
- Prozessentwicklung (Vorbereitung von Vorstands- und LAG-Sitzungen, Protokollierung der Sitzungen und Entscheidungen (Beteiligung WISO, Transparenz, Infos für Projektträger über Entscheidungen), Vorbereitung von Projektauswahlverfahren, Unterstützung der LAG bei der Umsetzung des Aktionsplans der LAG, Unterstützung der Geschäftsstelle, Erstellen von Jahresberichten;
- Motivation und Einbindung der Bevölkerung (Identifikation und Einbindung von relevanten Akteuren, Information und Beratung von Bürgern zu LEADER und zum REK sowie den Aktivitäten und Entscheidungen der LAG, Einberufen und Begleitung von Projektgruppen und Arbeitskreisen inkl. Vorbereitung von Sitzungen und Protokollerstellung);
- Beratung von Projektträgern (Beratung hinsichtlich der Fördermöglichkeiten aus LEADER und ggf. aus anderen Programmen, Beratung bei der Erstellung von Projektanträgen, Beratung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen);
- Vernetzung und Kooperation (Vernetzung innerhalb der Region, insbesondere um Synergiepotenziale z.B. mit der Zukunftsregion zu nutzen, Moderation von Arbeitskreisen und Workshops, die im Zusammenhang mit der LAG gegründet wurden, Teilnahme an anderen Arbeitskreisen, die in der Region durchgeführt werden, um die Informationen und Aktivitäten abzustimmen und zu vernetzen, Vernetzung der Region mit anderen Regionen, Vorbereitung von Kooperationsprojekten, Kontaktaufnahme mit anderen Regionen, ggf. auch national und international, Teilnahme an Veranstaltungen der DVS, sofern sinnvoll und erforderlich, Teilnahme an Vernetzungs- und Info-Veranstaltungen auf Landesebene, Weiterer Erfahrungsaustausch und Vernetzungsaktivitäten, Herstellen von Kontakten zwischen Aktiven und Einrichtungen in der Region);
- Öffentlichkeitsarbeit (Medien- und Pressearbeit, Pflege der Website, Ggf. Vorbereitung von Informationsmaterialen wie Broschüren, Flyer etc., Evaluierungen, Beteiligung an Programmevaluierungen, Vorbereitung und Durchführung von Selbstevaluierungen);
- Weiterentwicklung des REK.
LEADER-Programm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P6SZE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.