Weihnachtliche Beleuchtung Wiesbadener Innenstadt 2023/2024 - 2025/2026 in 3 Losen - Montage, Demontage, Einlagerung Referenznummer der Bekanntmachung: 60305-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurhausplatz 1
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Verfahrensbetreuer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
Weihnachtliche Beleuchtung Wiesbadener Innenstadt 2023/2024 - 2025/2026 in 3 Losen - Montage, Demontage, Einlagerung
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH - Weihnachtliche Beleuchtung Wiesbadener Innenstadt 2023/2024 - 2025/2026 in 3 Losen - Montage, Demontage, Einlagerung
Montage, Demontage und Einlagerung der Lilien im Straßenraum
Wiesbaden
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Abholung und Verbringung, Montage, Demontage und Einlagerung von Beleuchtungskörpern für die weihnachtliche Stadtdekoration in der Innenstadt Wiesbadens in den Jahren 2023 bis 2026 zu vergeben.
Los 1 umfasst die Montage, Demontage und Einlagerung der Lilien im Straßenraum in der Wilhelmstraße und der Fußgängerzone von Wiesbaden.
Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen diese Leistungsbeschreibung spezifiziert.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet nach dem Einlagerungszeitraum 2026. Wird der Vertrag nicht zum 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Montage, Demontage und Einlagerung der Beleuchtung Sternschnuppenmarkt
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Abholung und Verbringung, Montage, Demontage und Einlagerung von Beleuchtungskörpern für die weihnachtliche Stadtdekoration in der Innenstadt Wiesbadens in den Jahren 2023 bis 2026 zu vergeben.
Los 2 umfasst die Montage, Demontage und Einlagerung der Beleuchtung des Sternschnuppenmarktes in der Stadtmitte Wiesbadens.
Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen diese Leistungsbeschreibung spezifiziert.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach dem Einlagerungszeitraum 2026. Wird der Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Montage, Demontage und Einlagerung der Beleuchtungsvorhänge Fußgängerzone
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Abholung und Verbringung, Montage, Demontage und Einlagerung von Beleuchtungskörpern für die weihnachtliche Stadtdekoration in der Innenstadt Wiesbadens in den Jahren 2023 bis 2026 zu vergeben.
Los 3 umfasst die Montage, Demontage und Einlagerung der Beleuchtungsvorhänge in der Fußgängerzone Wiesbadens.
Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen diese Leistungsbeschreibung spezifiziert.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach dem Einlagerungszeitraum 2026. Wird der Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB sowie nach § 22 LkSG.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezuges gemäß Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
(5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
(6) Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die überwiegende Zahl der Mitarbeiter versichert ist.
(1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 10.000.000 EUR für Personenschäden, 10.000.000 EUR für Sachschäden und 250.000 EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten (gesamt), Elektrofachkräfte, die eine Elektroinstallation abnehmen können, sonstige Mitarbeiter. Hinweis: Die Auftraggeberin ist sich bewusst, dass die COVID-19-Pandemie dazu geführt hat, dass die Leistungsfähigkeit in den Jahren 2020 und 2021 ggf. nur verzerrt dargestellt werden kann. Aus diesem Grunde werden die entsprechenden Daten aus den vergangenen fünf Jahren abgefragt.
Beteiligung mehrerer Unternehmen:
(1) Erklärung, welche Teile der Bieter beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben.
(2) Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6G7F
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 615112-6601
Fax: +49 615112-5816
Gem. §§ 155 ff. GWB
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.