Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37737
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Im oben genannten Vertrag ist unter anderem die Erstellung der erforderlichen geotechnischen Gutachten und die Erstellung eines Konzeptes für Baugrunderkundungen enthalten. Dadurch, dass die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen verspätet und vereinzelt sowie mit minderer Qualität übergeben wurden, konnten die Baugrundgutachten nicht wie geplant fertiggestellt werden. Dies wirkte sich wiederum auf die Erstellung der gesamten technischen Planung gemäß HV der ARGE ILF aus. Um die Verzögerungen weitesgehend zu kompensieren wurde seitens der ARGE Zwischenergebnisse verwendet, was zu einer kleinteiligen Projektbearbeitung führte.
( MKA 08_10 )
Das beauftragte Unternehmen hat aufgrund von eigenem Verschulden die Fertigstellung verzögert. Hierzu wurden seitens der Projektleitung in Abstimmung mit HLI mehrere Schreiben verfasst. Zudem wurde versucht eine Ersatzvornahme durchzuführen, die allerdings aufgrund der angespannten Marktsituation nicht möglich war.
Die vertraglich vereinbarte Strafe bei Verzug wurde seitens des beauftragten Bohrunternehmens bereits beglichen. Neben der terminlichen Verzögerung hat das beauftragte Bohrunternehmen zudem die Ergebnisse der Baugrundunterschungen mit minderer Qualität übergeben, sodass zum Teil mehrere Überarbeitungsläufe notwendig waren. Dadurch, dass die Verzögerung der Arbeiten alleine im Verantwortungsbereich des Bohrunternehmens lag, waren diese Umstände nicht vorhersehbar. Zudem wurden seitens des Auftraggebers in Rücksprache mit HLI alle möglichen Schritte zur Beschleunigung eingeleitet.