Fachplanung Küchentechnik gem. HOAI 2021, §55 mit Anlage 15 inkl. bes. Leistungen für den Neubau der Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2/22005051/A22/ar
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 61518812618
Fax: +49 61518812484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Küchentechnik gem. HOAI 2021, §55 mit Anlage 15 inkl. bes. Leistungen für den Neubau der Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E15985212 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Dresdener Straße 7, 64823 Groß-Umstadt
Größe / Umfang
Mensa + Küche Neubau: 432 m² + 246 m²
Mensa + Küche Interim: 185 m² + 125 m²
Projektbeschreibung:
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg plant in Groß-Umstadt auf dem ca. 27.230 m² großen Grundstück der Ernst-Reuter-Schule eine integrierte Gesamtschule mit 3-zügiger Grund- und 4-zügiger Sekundarstufe, einer Mensa sowie einer Turnhalle.
Zunächst werden auf dem bestehenden Schulgelände 2 Containeranlagen (Interimsgebäude) für die Sekundarstufe sowie auf einem ca. 250 m entfernten, externen Gelände der Kirchengemeinde St. Wenzel eine weitere Containeranlage (Interimsgebäude) für die Primarstufe erstellt. In diesen Containeranlagen wird der Schulbetrieb während der Baumaßnahme fortgeführt. Die Interimsgebäude bestehen aus jeweils 3-geschossigen Containeranlagen (1 Containeranlage für Primarstufe, 2 Containeranlagen für Sekundarstufe). Die Standzeit der Interimsgebäude soll ca. 4-5 Jahre bis zur Fertigstellung des Neubaus betragen.
Nach dem Umzug der Schule in die Interimsgebäude werden die Bestandsgebäude bis auf die große Sporthalle und das Hausmeistergebäude rückgebaut.
Nach den Rückbauarbeiten werden der Neubau, die kleine Turnhalle sowie die Außenanlagen erstellt. Der 3-geschossige Neubau besteht aus einem zentralen Erschließungsgebäude mit Eingangsbereich, Mensa und Nawi-Räumen, an das zwei Gebäude anschließen, in denen die Unterrichtsräume (Cluster) sowie Verwaltungs-, Küchen- und Ganztagsräume untergebracht sind. Nach Fertigstellung des Neubaus erfolgt der Umzug aus den Interimsgebäuden in den Neubau und der Rückbau der Interimsgebäude.
Ein Bebauungsplan ist vorhanden („In den Wiesen“, Stand 31.10.1973).
Planungsleistung Küchenplanung:
Für die Planung der Mensa und der Küche im Neubau sowie im Interimsgebäude ist eine Fachplanung erforderlich.
1. Flächen:
Allgemein: Die Flächenbedarfe für Küche, Personalräume, Magazine, technischen und sanitären Anlagen sowie die Anzahl der auszugebenden Essen wurden nach den Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg ermittelt.
Die Küchen für beide Gebäude (Interimsgebäude, Neubau) sollen nach dem Prinzip „Cook & Hold“ ausgelegt werden. D.h., Speisen werden fertig gekocht angeliefert und bis zur Ausgabe lediglich warm gehalten (Warmhalteküche).
Interimsgebäude: Für die Interimsgebäude ist eine Mensa (ca. 185 m²) mit Küche (ca. 125 m²) zu planen. Küche und Mensa sind in einer der beiden Containeranlagen auf dem Schulgelände vorgesehen. Die Kapazität der Küche steht zum derzeitigen Planungsstand noch nicht fest. Sie orientiert sich jedoch nicht an den maximalen Schülerzahlen, sondern wird anhand aktueller Zahlen bzw. Prognosen des Bildungsbüros ermittelt werden. Bei den Flächen für die Interimsgebäude sind eventuell noch Anpassungen nach Angaben der Nutzer möglich.
Neubau: Für den Neubau sind ebenfalls Mensa (ca. 432 m²) mit Küche (ca. 246 m²) zu planen. Mensa und Küche sind im Erdgeschoss vorgesehen mit direkten Zugang zum Außenbereich. Die Kapazität der neuen Küche wurde mit 515 Essen pro Tag ermittelt; ausgegeben in drei Schichten.
Neubau, Lehrküche: Für den Kochunterricht soll eine Lehrküche (ca. 75 m²) im EG des Neubaus geplant werden. Diese soll bei Bedarf auch von einer „Schülerfirma“ genutzt werden können, um den angrenzenden Kiosk zu bewirten. Sollte der Kiosk durch eine Cateringfirma betreut werden, wird die Lehrküche lediglich für den Unterricht der Sekundarstufe I und als „Plätzchenbackküche“ der Grundschule genutzt. Der Ausstattungsbedarf der Lehrküche ist mit der Schule abzustimmen.
2. Geschätzte, anrechenbaren Kosten:
Interimsgebäude: ca. netto 100.000 €
Neubau: ca. netto 240.000 €
Lehrküche: ca. netto 40.000 €
3. Zu beauftragende Leistungsphasen (gem. HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, ALG 7):
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung 2%
Leistungsphase 2: Vorplanung 9%
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung 17%
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung 2%
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung 22%
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe 7%
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe 5%
Leistungsphase 8: Objektüberwachung und Dokumentation 35%
Leistungsphase 9: Objektbetreuung 1%
100%
Im Rahmen der Planung sind Schnittstellen der küchentechnischen Anlagen zum Gebäude und zur Gebäudetechnik mit dem beauftragten Architekturbüro sowie den jeweiligen Fachplanern abzustimmen und festzulegen.
Weiterhin soll die Planung so ausgelegt sein, dass nach Fertigstellung des Neubaus das im Interimsgebäude eingebaute Inventar sowie alle Gerätschaften möglichst vollständig in den Neubau transportiert, dort wieder eingebaut und weiter verwendet werden können.
BIM
Bei dem Neubau handelt es sich um ein BIM-Projekt. Dabei sind Leistungen im Rahmen der BIM-Methode sowie definierter Anwendungsfälle gemäß BIM-Leistungsbeschreibung erforderlich.
Beginn: Planungsbeginn 03.07.2023
Ende: Fertigstellungstermin 06.10.2028
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Küchentechnik gem. HOAI 2021, §55 mit Anlage 15 inkl. bes. Leistungen für den Neubau der Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt
Postanschrift: Gutenbergstraße 8
Ort: Kriftel
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65830
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot abzugeben sind insbesondere folgende wertungsrelevante Unterlagen:
• Honorarblatt
• Referenzbogen
• BIM-Fachmodell (IFC-Format)
• Präsentation (pdf)
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung als eingescannte PDF-DATEI hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Angebotes diese Unternehmen zu benennen. Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern. Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bieters sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Angebots versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten. Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue und Mindestlohnpflicht (nach §§ 4 bis 6 HVTG ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe ist ebenfalls von allen Bietern und den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bieter müssen im Angebot nachvollziehbardarlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unterwww.subreport.de/E17216943 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar. Angebote sind einzureichen über die Funktion „Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de Es werden nur Angebote mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebotsschreiben in die Wertung miteinbezogen. Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss des Angebots. Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden. Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 04.05.2023 per E-Mail an oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834