Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37737
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Bestandteil des Hauptvertrages ist unter anderem die Schließung des Bahnübergangs an der Tannenbergstraße sowie die Planung eines neuen aufgeweiteten Brückenbauwerks an der Buchholzstraße in Bergisch Glabdach inkl. Straßenplanung im Kreuzungsbereich. Durch den Wegfall einer wesentlichen Verkehrsbeziehung im Verkehrsnetz Bergisch Gladbach entsteht an anderen Trassenkreuzungspunkten ein Mehrverkehrsaufkommen. Dazu wurde eine Verkehrsuntersuchung seitens des Projektes bei einem weiteren AN beauftragt.
Aus den Ergebnissen eines beauftragten Verkehrsgutachtens resultiert der Sachverhalt, dass die Aufweitung des Brückenbauwerkes nicht als vollumfängliche Kompensationsmaßnahme angesehen werden kann und sich die Aufweitung auf die gesamten Buchholzstraße erstrecken muss um Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Da die Buchholzstraße im Bestand Straßenbreiten deutlich unter 6 m aufweist, ist nicht klar, ob diese Maßnahme technisch aufgrund der Randbedingungen entlang der Straße umgesetzt werden kann. Hierfür ist im Vorfeld eine Untersuchung der technischen Machbarkeit vonnöten.
( MKA 19_12 )
Durch die Wechselbeziehung mit dem bereits geplanten Brückenbauwerk und der damit bereits erfolgten partiellen Straßenplanung an der Buchholzstraße im Kreuzungsbereich ist die Vergabe der Leistung an einen anderen AN technisch nicht möglich. Die Untersuchung der technischen Machbarkeit von Aufweitungsmaßnahmen an der gesamten Buchholzstraße steht im direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit der Brückenplanung. Zum einen ergibt sich die Lage des Brückenbauwerks durch die Straßenplanung und die Ergebnisse der Schleppkurvenprüfung. Zum anderen ergeben sich Randbedingungen durch das Brückenbauwerk auf die Lage der Rad- und Gehwege sowie die Kurvenradien. Diese Abhängigkeiten führen zu einer gegenseitigen Beeinflussung der Planungen. Die Überprüfung der technischen Machbarkeit muss somit durch den Planer des Brückebauwerks geschehen.