"Übergangslotsen" - Maßnahme zur Jugendsozialarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 32/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Auskünfte werden ausschließlich über das Vergabeportal erteilt: https://www.subreport/E14144255
E-Mail:
Telefon: +49 6172999-1350
Fax: +49 6172999-9822
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Übergangslotsen" - Maßnahme zur Jugendsozialarbeit
"Übergangslotsen" - Maßnahme zur Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII.
Im Fokus der Maßnahme stehen Schüler der Vorabgangs- und Abgangsklassen der Haupt- und Realschulen im Hochtaunuskreis. Die Maßnahme wendet sich an Schüler, deren berufsorientierender Beratungsbedarf über die schulinternen und die Angebote der Agentur für Arbeit hinausgeht
Um den Erfolg der Übergangslotsen zu gewährleisten, muss die Zielgruppe in den entsprechenden Vorabgangs- und Abgangsklassen angesprochen werden.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Durchführungsort der Maßnahme sind die Haupt- und Realschulen des Hochtaunuskreises. Es werden nur die Abgangsklassen der Haupt- und Realschulen beteiligt, die zum Haupt- oder Realschulabschluss führen. Nicht berücksichtigt werden berufliche Schulen oder Gymnasien.
Bei Beratungen außerhalb der Schulzeit hat der Auftragnehmer Räumlichkeiten einzurichten, in welcher er auch organisatorischen und koordinierenden Aufgaben nachgehen kann. Diese Räumlichkeiten müssen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten.
Durchführung einer Maßnahme zur Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII.
Schulische Bildungsprozesse und berufliche Orientierungsmöglichkeiten erodierten stark in der Pandemiephase. Die entstandenen Bildungs- und Berufsorientierungsdefizite wirken weiter nach. Insbesondere Haupt- und Realschüler zeigen Verunsicherung und Überforderung im Berufswahl-prozess.
Ziel ist die Entwicklung und Festigung einer, auf die individuellen Kompetenzen der Teilnehmenden abgestimmten, beruflichen Perspektive sowie die Unterstützung im Bewerbungsprozess und die individuelle Begleitung bei der Suche nach einem geeigneten Praktikums- oder Ausbildungsplatz bzw. einer Anschlussmaßnahme.
Von besonderer Bedeutung sind die Ansprechpartner an den Schulen, die Kenntnis über Schüler haben, die auf Unterstützung angewiesen sind. Alle Schüler benannter Jahrgangsgruppen sollen über das Beratungsangebot der Übergangslotsen informiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Übergangslotsen" - Maßnahme zur Jugendsozialarbeit
Postanschrift: Schulstr. 3
Ort: Neu-Anspach
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61267
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) ab.
Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Die Erklärungen befinden sich in Anlage II.5 sowie II.10 der Vergabeunterlagen und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)