KMN Wiederitzsch, Baustufe 1 - Planungsleistung Lph 3-7, opt. Lph 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67821
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eibold, Uta
E-Mail:
Telefon: +49 3614300391
Fax: +49 3614300399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 1
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eibold, Uta
E-Mail:
Telefon: +49 3614300391
Fax: +49 3614300399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KMN Wiederitzsch, Baustufe 1 - Planungsleistung Lph 3-7, opt. Lph 4
KMN Wiederitzsch, Baustufe 1 - Planungsleistung Lph 3-7, opt. Lph 4
Die Komplexmaßnahme setzt sich aus den folgenden Projekten zusammen (Lph 5-7 Objektplanung, Lph 4-6 Tragwerksplanung für konstruktive Ingenieurbauten):
-Erneuerung EÜ Bf Wiederitzsch + Anpassung Spurplan
-Ersatzneubau Str. 6403, km 116,532 EÜ Viaduktweg
-Ersatzneubau Str. 6403, km 116,945 EÜ Delitzscher Landstraße
Projekte Gleiserneuerung (Satellitenprojekte Lph 3, 5-7 Objektplanung und Lph 4 optional Objektplanung):
-GE Wiederitzsch - L-Mockau km 6,0 - 7,283
-GE L-Mockau - Wiederitzsch km 7,324 - 6,0
-GE L-Wahren-Wieder. Km 112,86 - 114,4 Ri1+2
-GE Wieder.-Lpz Messe Süd km 117,3 - 118,16
-GE Wieder. - L Messe Nord km 0,3 - 1,381
-GE Wahrener Viadukt - Wieder. km 0,1 - 1,1 Ri1+2
Ziel der Komplexmaßnahme ist der Erhalt der dauerhaften Verfügbarkeit der EÜ Wiederitzscher Viadukt, der EÜ Viaduktweg und der EÜ Delitzscher Landstraße. Die Erneuerung dieser Ingenieurbauwerke und der bestellte Soll-Spurplan mit Nutzlängenerhöhung der Gleise auf 750 m bedingt die Spurplanveränderungen im Bf. Wiederitzsch zur Erreichung einer Bahnhofsinfrastruktur, die den Anforderungen eines effektiven Schienengüterverkehrs (SGV) für den nördlichen Leipziger Güterring gerecht wird. Der Zustand der bestehenden LST-Anlage erforderte die zeitnahe Inbetriebnahme eines ESTW im Bf. Wiederitzsch. Im Rahmen der vorgelagerten Baustufe 0 im Projekt G.016140205 wird unter Beibehaltung des Bestands-Spurplanes die LST-Altanlage zur Herstellung der technischen Verfügbarkeit durch die Errichtung des ESTW-A ersetzt (Inbetriebnahme 12/2022). Die Gleiserneuerungsprojekte sind im Nachgang zur EP erstellen zur Komplexmaßnahme hinzugefügt worden, da hier der Synergieeffekt der gemeinsamen Umsetzung erkannt wurde. Die Gleiserneuerung wird lediglich, wie bei Oberbauprojekten üblich, mit einer EP starten.
siehe Optionen Punkt II.2.11)
Beschreibung der Optionen: -Lph 4 Genehmigungsplanung GE-Projekte - 2024/2025
zu Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien (Planung):
1) 80,0 % Honorar (übertragene+optionale Leistungen):
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.
2) 20,0% Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4:
Das Angebot mit dem niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze linear interpoliert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung, dass sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht wurde, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt wurde, oder
c) irreführende Informationen übermittelt wurden, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Erklärung, dass man kein russischer Staatsangehörige und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass man selbst bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
1. Planungsleiter aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau:
Mindestens 3 Referenzprojekte welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. 3km zweigleisiger Bestands- oder Aus-/Neubaustrecke)
- Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung ( Lärmschutzwände mind. 5km Länge, EÜ mit mind. 20m Länge und 15m Breite, Sanierung einer Gewölbebrücke mind. 50m Länge und 10m Breite)
- Technische Streckenausrüstung für OLA-/50 Hz & TK-Anlagen
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in den Lph 3 bis mindestens Lph 7 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 50 Mio € netto die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Planungsleiter gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss: Nachweis/Bestätigung, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte
Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
2. Leitender Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen:
Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen Ingenieur mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
Mindestens 3 Referenzprojekte in der Planung von Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, Projektbearbeitung in den Lph 3 bis mindestens 7 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen, Erarbeitung von Gleisplanstudien und Erarbeitung von Vorplanungen in Varianten oder Entwurfsplanungen für Gleisumbauarbeiten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 20 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und das zuvor genannte Leistungsspektrum, zum Inhalt hatten. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet: Nachweis/Bestätigung, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte
Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
3. Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau:
Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet konstruktiver Ingenieurbau
Mindestens 3 Referenzprojekte in der Planung von Eisenbahnbrücken für Eisenbahninfrastrukturmaß-nahmen, Projektbearbeitung in den Lph 3 bis mindestens 7 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen und Baubehelfen. Davon mind. ein Projekt als Sanierungsprojekt von einer Gewölbe-brücke. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 5 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen, zum Inhalt hatten.
Als Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet: Bestätigung, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehene Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
4. Fachplanung 15 kV-Standardoberleitungsanlagen:
Erklärung, dass der Bewerber bzw. der vorgesehene Nachunternehmer im Rahmen eines Qualifikationsverfahrens der DB AG nach § 48 SektVO die Präqualifikation für die Fachplanung von 15 kV-Standardoberleitungsanlagen erlangt hat(Präqualifikation bzw. Präqualifikation „mit Auflagen“).
Die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter haben eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Fachplaner für 15 kV-Standardoberleitungsanlagen und sind im Unternehmen fest angestellt. Sie verfügen über den akademischen Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder über eine gleichwertige Qualifikation eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
Der vorgesehene Qualitätsprüfer erfüllt die Mindestanforderungen hinsichtlich Berufserfahrung und Qualifikation wie der vorgenannte Fachplaner.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage (Fahrbahn, Bahnsteige, Bahnübergänge)
--Planung Ingenieurbauwerke (Eisenbahnbrücken, Personenunter- und -überführungen)
--Planung Oberleitungsanlagen (15 KV Standard Oberleitungsanlagen)
--Planung LST (Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik)
--Planung elektrotechnische Anlagen (elektrische Energieanlagen, Weichenheizungsanlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Bis zum Schlusstermin für das Einreichen der Teilnahmeanträge registrieren Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Bietergemeinschaft bitte auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ. Den Teilnahmeantrag reichen Sie elektronisch über das Vergabeportal, bis zum genannten Schlusstermin ein.
Weitergehende Unterlagen sind ausdrücklich nicht erwünscht. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.