Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37737
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Postanschrift: WErner-Ecker-Straße 7
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Über einen Nachtrag wurde bereits die Statik mit der Nachrechnung der bestehenden Stützbauwerke infolge erhöhter Belastung
(Schallschutzwände und Bahnsteigerhöhung) nach dem aktuellen Regelwerk beauftragt. Gemäß RIL muss die statische
Berechnung einem EBA-zugelassenen Prüfer vorgelegt werden. Dieser fordert nun eine Berechnung der durch die Lasten
entstehenden Verformungen als Nachweis gleicher Sicherheit.
( MKA 11_11 )
Die Berechnung der Verformungen basiert auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Baugrundverhältnissen und vorhandenen
Bauwerkszuständen. Da für die Erstellung der Statik diese Rohdaten bereits ausgewertet wurden, würde bei einem Wechsel des
ANs diese Leistung erneut erforderlich werden. Hier würden zudem Mehrkosten bei der ARGE entstehen, da diese die Rohdaten
zur Übergabe an einen neuen AN entsprechend aufbereiten müsste. Zudem wird in der Berechnung die Verformung jedes
Bauszustandes betrachtet. Die Bauphasenplanung wird durch die ARGE erstellt und konnte noch nicht vollumfänglich
fertiggestellt werden. Bei Wechsel des ANs für die zusätzliche Leistung entsteht das Risiko, dass Mehrkosten durch nachträgliche
Überarbeitungen der Berechnung hinsichtlich der Bauphasen entstehen.