Bäderbetriebe Wunstorf GmbH - Weiterentwicklung Wunstorf Elements Referenznummer der Bekanntmachung: 598-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Südstraße 1
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wunstorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bäderbetriebe Wunstorf GmbH - Weiterentwicklung Wunstorf Elements
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI,
Leistungsphasen 5 bis 9
- Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
Leistungsphasen 5 und 6
- Fachplanung der Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für die
Anlagengruppen 1 bis 8, Leistungsphasen 5 bis 9
- Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen
(SiGeKo)
Der Auftraggeber beauftragt die Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige ver-tragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Wunstorf Elements Rudolf-Harbig-Straße 1 31515 Wunstorf
Die Bäderbetriebe Wunstorf ist ein Tochterunternehmen der Stadt Wunstorf. Unter anderem betreibt die Gesellschaft in Wunstorf, am Rande des Sportzentrum Barne, das Wunstorf Elements. Die Einrichtung ist aus den siebziger Jahren und die einzige ihrer Art in Wunstorf.
Im Jahr 2022 hat der Rat der Stadt Wunstorf beschlossen, dass die Bäderbetriebe die vorgelegte Planung zur Erweiterung des Wunstorf Elements und dessen Teilsanierung des vorhandenen technischen Bestandes durchführen soll.
Die vorhandene Planung, bestehend aus den Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI, sieht einen Teilabriss des vorhandenen Bestandes vor, und die Erweiterung und Attraktivierung des Bades mit einem Variobecken, Freizeitbecken, Spray & Splashbereich und anderen Elementen vor.
Ferner ist die technische Erneuerung des verbleibenden Bestandsbades (50 m Becken) vorgesehen. Aufgrund des Alters müssen u.a. die Badewasseraufbereitung, Lüftungstechnik und Wassererwärmung erneuert werden.
Mit der Durchführung dieser Maßnahmen, soll sowohl die Attraktivität der Anlage als auch die neuen Anforderungen durch die Energieeinsparverordnung, als auch der ressourcenschonende Einsatz von Wasser und Energie umgesetzt werden.
Da dieses Projekt schnellstmöglich umgesetzt werden soll, wird großer Wert auf eine optimierte Bauzeit bei geringen Schließungszeiten für den weiteren Betrieb des vorhandenen 50 m Beckens erwartet, da das Wunstorf Elements die einzige Einrichtung innerhalb der Stadt Wunstorf ist, die den Schulen und Vereinen die Ausübung des Schwimmsports ermöglicht.
Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700) zur Erweiterung des Wunstorf Elements belaufen sich nach der vorliegenden Kostenberechnung auf [Betrag gelöscht] EUR (netto) bzw. [Betrag gelöscht] EUR (brutto). Die Kostenberechnung ist jedoch nach Ansicht des Auftraggebers zu hoch und soll in einem ersten Schritt vom neuen Auftragnehmer überprüft und aktualisiert werden.
Der Auftraggeber beauftragt die Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6GL0
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943