Bäderbetriebe Wunstorf GmbH - Weiterentwicklung Wunstorf Elements Referenznummer der Bekanntmachung: 598-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wunstorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bäderbetriebe Wunstorf GmbH - Weiterentwicklung Wunstorf Elements
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI,
Leistungsphasen 5 bis 9
- Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
Leistungsphasen 5 und 6
- Fachplanung der Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für die
Anlagengruppen 1 bis 8, Leistungsphasen 5 bis 9
- Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen
(SiGeKo)
Der Auftraggeber beauftragt die Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige ver-tragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Wunstorf Elements Rudolf-Harbig-Straße 1 31515 Wunstorf
Die Bäderbetriebe Wunstorf ist ein Tochterunternehmen der Stadt Wunstorf. Unter anderem betreibt die Gesellschaft in Wunstorf, am Rande des Sportzentrum Barne, das Wunstorf Elements. Die Einrichtung ist aus den siebziger Jahren und die einzige ihrer Art in Wunstorf.
Im Jahr 2022 hat der Rat der Stadt Wunstorf beschlossen, dass die Bäderbetriebe die vorgelegte Planung zur Erweiterung des Wunstorf Elements und dessen Teilsanierung des vorhandenen technischen Bestandes durchführen soll.
Die vorhandene Planung, bestehend aus den Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI, sieht einen Teilabriss des vorhandenen Bestandes vor, und die Erweiterung und Attraktivierung des Bades mit einem Variobecken, Freizeitbecken, Spray & Splashbereich und anderen Elementen vor.
Ferner ist die technische Erneuerung des verbleibenden Bestandsbades (50 m Becken) vorgesehen. Aufgrund des Alters müssen u.a. die Badewasseraufbereitung, Lüftungstechnik und Wassererwärmung erneuert werden.
Mit der Durchführung dieser Maßnahmen, soll sowohl die Attraktivität der Anlage als auch die neuen Anforderungen durch die Energieeinsparverordnung, als auch der ressourcenschonende Einsatz von Wasser und Energie umgesetzt werden.
Da dieses Projekt schnellstmöglich umgesetzt werden soll, wird großer Wert auf eine optimierte Bauzeit bei geringen Schließungszeiten für den weiteren Betrieb des vorhandenen 50 m Beckens erwartet, da das Wunstorf Elements die einzige Einrichtung innerhalb der Stadt Wunstorf ist, die den Schulen und Vereinen die Ausübung des Schwimmsports ermöglicht.
Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700) zur Erweiterung des Wunstorf Elements belaufen sich nach der vorliegenden Kostenberechnung auf [Betrag gelöscht] EUR (netto) bzw. [Betrag gelöscht] EUR (brutto). Die Kostenberechnung ist jedoch nach Ansicht des Auftraggebers zu hoch und soll in einem ersten Schritt vom neuen Auftragnehmer überprüft und aktualisiert werden.
Der Auftraggeber beauftragt die Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022 vorläufig).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung der Projektverantwortlichen für folgende Planungsleistungen für den Auftragsfall mit Nachweis der beruflichen Qualifikation und Angabe der Berufserfahrung in Jahren:
a) Projektverantwortliche*r Objektplanung
b) Projektverantwortliche*r Tragwerksplanung
c) Projektverantwortliche*r Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
d) Projektverantwortliche*r Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
e) Projektverantwortliche*r Fachplanung Technische Ausrüstung Bädertechnik
3.3 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2018) für
a) Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
b) Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
c) Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI
Es sind insgesamt mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Vergleichbar sind nur abgeschlossene Referenzen im Bäderbau, d.h. die Baumaßnahmen müssen abgenommen sein und die Bäder müssen sich in Betrieb befinden. Die Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) müssen mindestens 20,0 Mio. EUR (brutto) betragen haben.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Art der Maßnahme (Sanierung, Bestandserweiterung, Neubau)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Gesamtbaukosten (netto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Baubeginn / Abnahme)
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6J3T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]