Abstellung Rhein Main - NB FDK Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39790
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Markus Gottschang, Moritz Weith
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Abstellung Rhein Main - NB FDK
Die DB Fernverkehr AG beabsichtigt in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Darmstadt- Kranichstein eine neue Abstellanlage für ihre bisherigen und zukünftigen Triebzüge zu errichten.
Die Anlage soll mit 7-8 Gleisen, einem IRA-Bahnsteig sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen an vier Gleisen ausgestattet werden. Es soll darüber hinaus die Möglichkeit bestehen Graffiti zu entfernen und Komfortentstörung an den Fahrzeugen vorzunehmen. Die dafür notwendigen Sozialgebäude, Lager- und Arbeitsflächen müssen vorgesehen werden. Im Zuführungsgleis ist eine ARA-light zu planen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abstellung Rhein Main - NB FDK
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Darmstadt- Kranichstein
Die DB Fernverkehr AG beabsichtigt in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Darmstadt- Kranichstein eine neue Abstellanlage für ihre bisherigen und zukünftigen Triebzüge zu errichten.
Die Anlage soll mit 7-8 Gleisen, einem IRA-Bahnsteig sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen an vier Gleisen ausgestattet werden. Es soll darüber hinaus die Möglichkeit bestehen Graffiti zu entfernen und Komfortentstörung an den Fahrzeugen vorzunehmen. Die dafür notwendigen Sozialgebäude, Lager- und Arbeitsflächen müssen vorgesehen werden. Im Zuführungsgleis ist eine ARA-light zu planen.
NT32: Anteil IRA
Die zusätzlichen Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit der Hauptvertragsleistung, ein Wechsel des AN für die zusätzlichen Leistungen ist mit erheblichem Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf und somit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Zudem wäre eine einheitliche Leistungsdurchführung des Auftragnehmers des Hauptvertrags nicht mehr möglich. Weiterhin würden bei einem Wechsel des AN hohen Zusatzkosten und erhebliche Terminverzögerung für die Einarbeitung in das Projekt verursacht. Die Leistungen sollten seitens AN ausgeführt werden, da diese eine Ergänzung der vertraglich geschuldeten Leistung darstellen und somit nur durch den AN durchgeführt werden können.