Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37737
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
m oben genannten Vertrag ist unter anderem die Erstellung der erforderlichen geotechnischen Gutachten und die Erstellung eines Konzeptes für Baugrunderkundungen enthalten. Das erstellte Konzept sieht Bohrungen im FFH-Gebiet Thielenbruch vor. Die Naturschutzbehörde hat als Auflage in der Genehmigung ein Monitoring der im FFH-Gebiet vorhandenen Messstellen und Grundwasserquellen während der Bohrarbeiten formuliert.
(MKA 07_09)
Die Besonderheiten des FFH-Gebietes in hydrologischer und geologischer Sicht sind bereits bei der ARGE ILF aufgrund der Erstellung der Gutachten gemäß HV bekannt. Nur die ARGE ILF kann in diesem Fall beurteilen, welche Ergebnisse während des Monitorings auf eine Beeinflussung des FFH-Gebietes durch die Bohrarbeiten hinweisen. Die Beauftragung eines anderen AN hätte zur Folge, dass das Monitoring hinsichtlich der Beeinflussung des FFH-Gebietes nur mir erhöhten Schwierigkeiten hätte durchgeführt werden können. Ein anderer AN hätte sich zunächst in die hydrologischen und geologischen Besonderheiten des FFH-Gebietes einarbeiten müssen. Zudem wären dabei dennoch Zusatzkosten bei der ARGE ILF entstanden, da diese den neuen AN hinsichtlich der eigens gewonnenen Erkenntnisse über das FFH-Gebiet einarbeiten hätte müssen.