Planungsleistungen: Erneuerung von 4 Stützwänden (SW), Los 1: SW Salmrohr I, Los 2: SW Salmrohr II, Los 3: SW Saarburg I, Los 4: SW Ockfen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57655
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrike Ludewig, Agit Camuka
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Erneuerung von 4 Stützwänden (SW), Los 1: SW Salmrohr I, Los 2: SW Salmrohr II, Los 3: SW Saarburg I, Los 4: SW Ockfen
Planungsleistungen: Erneuerung von Stützwänden, hier: Los 2: SW Salmrohr II
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: SW Salmrohr II
Postanschrift: Schlachthofstraße 4 A
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Salmrohr
Planungsleistungen: Erneuerung von Stützwänden, hier: Los 2: SW Salmrohr II
Postanschrift: Schlachthofstraße 4 A
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 der Objektplanung Ingenieurbauwerke)
Leistung war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht bekannt. Ab LPH2 wurde erkannt, dass die Vorarbeiten der LPH1 nicht ausreichend vorhanden waren und diese mussten in einer Nachbearbeitung weiterhin aufgearbeitet.