Aufsuchendes Coaching nach § 16 Abs.1 SGB II i.V. mit § 45 Abs.1 S.1 SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: 23-EBNW-08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walther-Rathenau-Str. 2
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6252156031
Fax: +49 6252156060
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neue-wege.org
Abschnitt II: Gegenstand
Aufsuchendes Coaching nach § 16 Abs.1 SGB II i.V. mit § 45 Abs.1 S.1 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant für den Einzugsbereich aller Jobcenter des Kreises Bergstraße die Einrichtung eines Aufsuchenden Coachings.
Im Rahmen des Aufsuchenden Coaching sollen Mitarbeiter des Maßnahmenträgers die beschriebene Zielgruppe in ihrem Lebensraum aufsuchen, um sie wieder ins Fallmanagement zurück zu führen. Dabei soll durch die aufsuchenden Personen Hilfe angeboten werden, um sukzessiv Wege zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Zusammenarbeit mit dem Leistungsträger sowie weiteren Arbeitsmarktpartnern aufzuzeigen. Wesentliche Merkmale sind hierbei die Einladung zu Gesprächen ins Jobcenter oder die Weiterleitung in eine passende Maßnahme.
Alle Standortbereiche im Einzugsgebiet der Jobcenter von Neue Wege Kreis Bergstraße.
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant für den Einzugsbereich aller Jobcenter des Kreises Bergstraße die Einrichtung eines Aufsuchenden Coachings.Im Rahmen des Aufsuchenden Coaching sollen Mitarbeiter des Maßnahmenträgers die beschriebene Zielgruppe in ihrem Lebensraum aufsuchen, um sie wieder ins Fallmanagement zurück zu führen. Dabei soll durch die aufsuchenden Personen Hilfe angeboten werden, um sukzessiv Wege zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Zusammenarbeit mit dem Leistungsträger sowie weiteren Arbeitsmarktpartnern aufzuzeigen. Wesentliche Merkmale sind hierbei die Einladung zu Gesprächen ins Jobcenter oder die Weiterleitung in eine passende Maßnahme.
Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt:
•Bei einer Rückführung in das Fallmanagement soll eine Quote von 70 % erreicht werden
•Bei der Vermittlung in eine Anschlussmaßnahme soll eine Quote von 20% erreicht werden
B.1.2 Teilnehmer
Erwerbsfähige leistungsberechtigte, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch bei Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- beantragen oder bereits erhalten und mit ihrer persönlichen Situation überfordert sind und aus den unterschiedlichsten Gründen vom Fallmanagement nicht mehr erreicht werden sowie Menschen die sich zurückgezogen haben und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter/Fallmanagement aus den unterschiedlichsten Gründen verweigern und mit den üblichen Mittel wie Anschreiben, Anrufe oder Kontaktaufnahme über den Außendienst nicht mehr erreicht werden.
Es sollen 60 Teilnehmerplätze zur Verfügung gestellt werden.
Bei Bedarf kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Gesamtteilnehmerplatzzahl um bis zu 20% schriftlich vereinbart werden. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung der Teilnehmerplatzzahl ist die Teilnehmerplatzzahl des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes. Für die zusätzlichen Teilnehmerplätze gelten die gleichen Konditionen, insbesondere werden sie zum vereinbarten Monatskostensatz vergütet.
Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ein erfolgreicher Verlauf liegt dann vor, wenn die unter B1.1 genannten messbaren Ziele im Einzelnen erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken D.1, D.2, D.2.1, D.2.2 D.2.3 sowie in der Eigenerklärung zu Russlandsanktionen Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen und abzugeben. Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt; hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an. Die Zuverlässigkeit muss bei allen Beteiligten gegeben sein.
Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen kann.
Zuverlässig ist ein Bieter, der eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Betriebsführung nachweisen kann und die für die Art der Geschäfte geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält.
Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn
1. die ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden oder dass mit der Angebotserstellung und / oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und / oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
2. umfassende Erfahrung in der Kommunikation mit Sozialpartnern nachgewiesen werden kann
Vergleichbare Leistungen sind Maßnahmen, die auch eine Einzelbetreuung von Teilnehmern aus besonderen Zielgruppen zum Inhalt haben und dabei ergänzend auf ein Netzwerk weiterer Arbeitsmarktakteure zurückgreifen.
Zertifizierung nach AZWV/AZAV
Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)