S6 1.BS_VP6.1 Schallschutzwände für die S6 - Bad Vilbel Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49630
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wolf-Dieter Tigges, Maximilian Eisert
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S6 1.BS_VP6.1 Schallschutzwände für die S6 - Bad Vilbel
Schallschutzwände für die S6 in Bad Vilbel
Stahlbau-Sonderbauwerk (Stahltorsionsbalken), Wandelemente aus Leichtmetall einbauen, Gründung mit Stahlrohr- / Bohrpfählen herstellen, Wandsockel aus Stahlbeton einbauen, (Eck-) Pfosten für LSW einbauen in Gründungspfahl/Fundament
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S6 1.BS_VP6.1 Schallschutzwände für die S6 - Bad Vilbel
Postanschrift: Wiener Straße 35
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bad Vilbel
Schallschutzwände für die S6 in Bad Vilbel
Stahlbau-Sonderbauwerk (Stahltorsionsbalken), Wandelemente aus Leichtmetall einbauen, Gründung mit Stahlrohr- / Bohrpfählen herstellen, Wandsockel aus Stahlbeton einbauen, (Eck-) Pfosten für LSW einbauen in Gründungspfahl/Fundament
Postanschrift: Wiener Straße 35
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Nachtrag 05: VP6.1_Pfaffinger_Geänderte Anforderungen - Pfosten mit Fußplatte
Die ursprünglich vorgesehen Abdichtung zwischen Schallschutzwand und Stützwandbauwerk (wie u. a. in Pos 02.06.0100) beschrieben, konnten nicht ausgeführt werden. Der Grund hierfür ist, dass die Distanz zwischen Kappe und Unterkante Lärmschutzelement mehr als 100 mm beträgt. Daraus folgt, dass das Verfahren mit dem in der Kalkulation gerechnet wurde, nicht angewendet werden kann. Somit müssen Abdichtungselemente als Sonderanfertigung hergestellt werden. Der größere Abstand folgt aus der Anordnung, dass die Pfosten exzentrisch auf der Fußplatte aufgebracht werden mussten, um die Breite des Rettungsweges zu gewährleiten.