UKF Haus 93 Modernisierung Station 4 + 5 (Vorplanung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Siebert-Wieck, Eberhard
E-Mail:
Telefon: +49 6963016081
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebietsleitung Einkauf – Bereich 1.1.5
E-Mail:
Telefon: +49 6963014528
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://host-gmbh.com/
Abschnitt II: Gegenstand
UKF Haus 93 Modernisierung Station 4 + 5 (Vorplanung)
es ist beabsichtigt, die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu
vergeben. Die Ausschreibung erfolgt durch:
Universitätsklinikum Frankfurt - Anstalt des öffentlichen Rechts
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
Kommunikation:
Das Universitätsklinikum Frankfurt - Anstalt des öffentlichen Rechts schreibt im Namen und Auftrag der
HOST GmbH
Hospital Service + Technik
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
die Dienstleistung Vorplanung nach HOAI des Haus 93 Modernisierung Station 4 + 5 des
Universitätsklinikums Frankfurt am Main aus.
Dienstleistung Vorplanung nach HOAI des Haus 93 Modernisierung Station 4 + 5 des Universitätsklinikums Frankfurt am Main
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
UKF Haus 93 Modernisierung Station 4 + 5 (Vorplanung)
Postanschrift: Hochstraße 61
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.