Lieferung elektrischer Energie 2023 bis 2025 für den Landkreis Gießen und weitere Kommunen Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-058-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 64193901747
Fax: +49 64193901766
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie 2023 bis 2025 für den Landkreis Gießen und weitere Kommunen
Lieferung elektrischer Energie
Landkreis Gießen - Abnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Stadt Allendorf, Abnahmestellen ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Stadt Allendorf, Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Biebertal, Abnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Biebertal, Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeindewerke Biebertal, Abnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Buseck, Abnahmestellen ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Buseck, Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Fernwald, Abnahmestellen ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Fernwald, Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Stadt Grünberg, Abnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Stadt Grünberg, Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Heuchelheim, Abnahmestellen ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Heuchelheim, Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Langgöns, Abnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Langgöns, Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Stadt Lollar, Abnahmestellen ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Stadt Lollar, Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Rabenau, Abnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Gemeinde Rabenau, Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Stadt Staufenberg, Abnahmestellen ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Stadt Staufenberg, Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Riversplatz 1-9 35394 Gießen
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) an Abnahmestellen des Landkreises Gießen und kreisangehöriger Kommunen, einschließlich Straßenbeleuchtung.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird und endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
Weitere Eignungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular.
Es sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Es ist mindestens eine Referenz zu nennen. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen voll-ständig kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXVTYYDYYBY
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126348120
Fax: +49 6151125816
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126348120
Fax: +49 6151125816
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126348120
Fax: +49 6151125816