Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51909
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapor, Mladen
E-Mail:
Telefon: +49 89130872415
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
17 - Der AN hat für die in der Ausführungsplanung vorgesehene Spundwand mit Kopfbalken (Str. 5540 l.d.B) einen geänderten
Bauentwurf vorgeschlagen, da sich beim Einbau der anderer Spundwand (Str. 5540 r.d.B) mit der gleichen Methode Störungen
ergaben. Die geänderte Ausführung sieht ein durch EBA zugelassenes System für die Randwegkonstruktion (RWK) vor. Der AG
hat der Alternative zugestimmt, denn die Systemänderung entspricht der Funktionalität des im Hauptvertrag ursprünglich zu
errichtenden Bauwerks.
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
17 - Der AN hat für die in der Ausführungsplanung vorgesehene Spundwand mit Kopfbalken (Str. 5540 l.d.B) einen geänderten
Bauentwurf vorgeschlagen, da sich beim Einbau der anderer Spundwand (Str. 5540 r.d.B) mit der gleichen Methode Störungen
ergaben. Die geänderte Ausführung sieht ein durch EBA zugelassenes System für die Randwegkonstruktion (RWK) vor. Der AG
hat der Alternative zugestimmt, denn die Systemänderung entspricht der Funktionalität des im Hauptvertrag ursprünglich zu
errichtenden Bauwerks.
Eine Vergabe der Leistung an einen anderen AN wäre mit erheblichen Aufwänden und mit unverhältnismäßigen Zusatzkosten
für den AG verbunden, da der neue AN erst in die Strecke und Sicherungsmaßnahmen eingewiesen werden müsste. Der Einsatz
eines anderen AN hätte wegen der unmittelbaren Nähe der Randwegkonstruktion zum Gleis außerdem signifikante
Haftungsüberschneidungen, die für den AG nicht zumutbar sind.