Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51909
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapor, Mladen
E-Mail:
Telefon: +49 89130872415
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
6 - Die Kabeltrasse links neben Gl. 33 (Laim Rbf) konnte nicht wie geplant aus dem Baufeld verlegt werden, weil die dort liegenden
TK-Kabel mit LST-Steuerbefehlen belegt waren und vorher umgespleißt werden müssen. Während der Organisation der
Spleißarbeiten stellt sich heraus, dass ein zu hoher und durch die zuständige Fachstelle nicht mehr leistbarer personeller
Aufwand für die Durchführung der Sicherungsmaßnahmen zu den Spleißarbeiten erforderlich ist. Außerdem konnte die Betra
wegen ebenfalls fehlenden Personals zur Besetzung der Stellwerke nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erstellt werden. Aus
den vorgenannten Gründen muss die Kabeltrasse für ca. 4 Monate unter der Weiche W788 verbleiben und mittels geeigneter
Maßnahmen gesichert werden.
Diese zusätzlichen Leistungen finden räumlich und zeitlich in exakt demselben Arbeitsraum statt und können wegen der Nähe zu
den Bestandsbauten und Auftragsgegenständen den AN nicht von den Arbeiten des bisherigen AN getrennt werden.
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
6 - Die Kabeltrasse links neben Gl. 33 (Laim Rbf) konnte nicht wie geplant aus dem Baufeld verlegt werden, weil die dort liegenden
TK-Kabel mit LST-Steuerbefehlen belegt waren und vorher umgespleißt werden müssen. Während der Organisation der
Spleißarbeiten stellt sich heraus, dass ein zu hoher und durch die zuständige Fachstelle nicht mehr leistbarer personeller
Aufwand für die Durchführung der Sicherungsmaßnahmen zu den Spleißarbeiten erforderlich ist. Außerdem konnte die Betra
wegen ebenfalls fehlenden Personals zur Besetzung der Stellwerke nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erstellt werden. Aus
den vorgenannten Gründen muss die Kabeltrasse für ca. 4 Monate unter der Weiche W788 verbleiben und mittels geeigneter
Maßnahmen gesichert werden.
Diese zusätzlichen Leistungen finden räumlich und zeitlich in exakt demselben Arbeitsraum statt und können wegen der Nähe zu
den Bestandsbauten und Auftragsgegenständen den AN nicht von den Arbeiten des bisherigen AN getrennt werden.
Die Betra für die Spleißarbeiten der zu verlegenden TK-Kabel konnte nicht rechtzeitig erstellt werden. Aus diesem Grund
musste der Kabeltrog mit der Weiche W788 überbaut werden und nach 4 Monate, nach Verlegung der Kabel, rückgebaut
werden.