EU-P 0566-22BV1 Abbruch der Lärmschutzwand zwischen Tor 27 und Tor 23 (Hauptbauabschnitt 1), B-002375 Neubau Lärmschutzwand Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0566-22BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Gebäude 149, Raum 5145
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung ZEB-VM
E-Mail:
Telefon: +49 69690-32402
Fax: +49 69690-49560199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0566-22BV1 Abbruch der Lärmschutzwand zwischen Tor 27 und Tor 23 (Hauptbauabschnitt 1), B-002375 Neubau Lärmschutzwand
Die parallel zum Airportring im Nordwesten des Frankfurter Flughafens verlaufenden Lärmschutzwand (LSW) soll zwischen den Toren 27 & 23 auf einer Länge von ca. 2,0 km oberirdisch abgebrochen bzw. rückgebaut werden. Die vorhandene LSW hat eine Höhe von ca. 16,00 m (ab GOK Betriebsbereich Fraport AG) und besteht im Wesentlichen aus aufeinanderliegenden Stahlbetonplatten, die mittels einer Stützkonstruktion (ebenfalls aus Stahlbeton) gehalten werden. Aufgrund der Erfahrung bei den bisher durchgeführten Teilabbrüchen sollen die Platten ausgehoben werden, die Stützkonstruktionen (Binder) müssen anschließend abgebrochen werden. Die ausgehobenen Platten sowie das Material, welches beim Abbruch der Stützkonstruktion anfällt, sollen auf eine Zwischenlagerfläche des AG (Entfernung max. 5,0 km) transportiert werden und von dort durch einen Dritten einer Entsorgung bzw. Verwertung zugeführt werden.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2023
Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2025
Die parallel zum Airportring im Nordwesten des Frankfurter Flughafens verlaufenden Lärmschutzwand (LSW) soll im ersten Hauptbauabschnitt zwischen den Toren 27 & 23 auf einer Länge von ca. 2,0 km oberirdisch abgebrochen bzw. rückgebaut werden. Die vorhandene LSW hat eine Höhe von ca. 16,00 m und besteht im Wesentlichen aus aufeinanderliegenden Stahlbetonplatten die mittels einer Stützkonstruktion (ebenfalls aus Stahlbeton) gehalten und zusätzlich mit Ankerplatten gesichert werden.
Aufgrund der Erfahrung bei den bisher durchgeführten Teilabbrüchen sollen die Platten ausgehoben werden, die Stützkonstruktionen (Binder) müssen anschließend abgebrochen werden. Abhängig von dem zur Verfügung stehenden Raum für die Ausführung der Arbeiten erfolgt das Ausheben der Platten mittels Mobilkran, der in der Regel im Betriebsbereich aufgestellt werden kann oder mittels Raupenkran, der in der Achse der Wand fährt und die Platten vor Kopf aushebt. Nach dem Ausheben der Platten müssen die Elemente der Stützkonstruktion (Binder) abgebrochen werden. Der Abbruch der Fundamente der Lärmschutzwand ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Aufgrund der Nähe der Arbeiten zum Airportring und der im Zuge der Arbeiten erforderlichen kurzzeitigen Teilsperrungen kann ein Großteil der Rückbau- und Abbrucharbeiten nur nachts erfolgen.
Die ausgehobenen Platten sowie das Material welches beim Abbruch der Stützkonstruktion anfällt, sollen auf eine Zwischenlagerfläche des AG (Entfernung max. 4,0 km) transportiert werden und von dort durch einen Dritten einer Entsorgung bzw. Verwertung zugeführt werden.
Der rückzubauende bzw. abzubrechende Wandabschnitt des Hauptbauabschnitt 1 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 2,0 Km.
Es müssen ca. 1.200 Platten (Stahlbeton) ausgehoben und ca. 210 Binder (Stahlbeton) abgebrochen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0566-22BV1 Abbruch der Lärmschutzwand zwischen Tor 27 und Tor 23 (Hauptbauabschnitt 1), B-002375 Neubau Lärmschutzwand
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verhandlungsverfahrens
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der entsprechenden Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen.
Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sowie der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) inkl. der darin geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei der Bewerbung einzureichen.
Die Übermittlung der Bewerbung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Der Bewerber erhält nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Zu beachten ist, dass für die Angebotsabgabe die Installation des Programms "ava-sign", welches Sie kostenfrei über iTWO tender herunterladen können, zwingend erforderlich ist.
Die Eignungsprüfung erfolgt nach Angebotsabgabe. Die Eignungsprüfung erfolgt nur bei den Bietern, welche gem. Zuschlagskriterien, eine reelle Chance auf den Zuschlag haben.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zum Verfahren
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente "Teilnahmeantrag" sowie die entsprechenden Anlagen 1 bis 4 heruntergeladen und in einem externen Programm (z. B. Adobe Reader) geöffnet und bearbeitet werden müssen. Die Dokumente lassen sich nicht im Browser (z. B. Chrome, Firefox) öffnen und bearbeiten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Hinweis:
Bewerbungen können testweise vor Ablauf der entsprechenden Bewerbungsfrist abgegeben werden. Diese können dann zurückgezogen werden und die finalisierte Version kann abgegeben / hochgeladen werden.?Siehe hierzu auch die Online-Hilfe von RIB - Teilnahmeantrag zurückziehen (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmew_zurueckziehen.html).
Wenden Sie sich bei techn. Problemen bitte rechtzeitig an den RIB Support.
Die Hotline ist in der Zeit von Mo - Do von 08.00 - 18.00 Uhr und Fr. 08.00 - 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: 09001 / 1 44 33 0 für 1,95€/min. (aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können hiervon abweichen.)
Alternativ können Sie die kostenfreie "Support-Anfrage-Funktion" Ihres iTWO tender Accounts nutzen.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834