23FEI65242 ESTW-UZ Freiberg, ESTW-A Flöha (ESTW L90), Nach-,Umrüstung PZB, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65242
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schier, André
E-Mail:
Telefon: +49 6926530562
Fax: +49 6926553868
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
23FEI65242 ESTW-UZ Freiberg, ESTW-A Flöha (ESTW L90), Nach-,Umrüstung PZB, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
23FEI65242 ESTW-UZ Freiberg, ESTW-A Flöha (ESTW L90), Nach-,Umrüstung PZB, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
ESTW-UZ Freiberg, ESTW-A Flöha (ESTW L90), Nach-,Umrüstung PZB,Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW der Firma GTS Deutschland GmbH. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage, hier GTS Deutschland GmbH realisiert werden, u.a. wegen der Änderung und Anpassung von bestehender Hard- und Software.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
23FEI65242 ESTW-UZ Freiberg, ESTW-A Flöha (ESTW L90), Nach-,Umrüstung PZB, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Postanschrift: Thalesplatz 1
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.