Neubau der St. Katharinengemeinde mit Kindertagesstätte, Wohnungen und Tiefgarage - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: L-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 23
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 692165-1276
Fax: +49 692165-2276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der St. Katharinengemeinde mit Kindertagesstätte, Wohnungen und Tiefgarage - Tragwerksplanung
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI für den Neubau der St. Katharinengemeinde mit Kindertagesstätte, Wohnungen und Tiefgarage.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI für den Neubau der St. Katharinengemeinde mit Kindertagesstätte, Wohnungen und Tiefgarage.Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-6 Tragwerksplanung vorgesehen. Zusätzlich soll als Besondere Leistung der LPH 8 - Objektüberwachung, Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - beauftragt werden. An dem Standort der St. Katharinengemeinde in Frankfurt wurde in den vergangenen Jahren ein Neubauprojekt eines Gemeindehauses, einer vierzügigen Kindertagesstätte und 12 Wohnungen mit Tiefgarage als Ersatz für das bestehende Gemeindehaus mit Kita aus dem Jahr 1954 entwickelt.Das 1.738 m² große Grundstück liegt an der Leerbachstraße in zentraler Innenstadtlage. Ein positiver Baubescheid (BVB) liegt vor. Aktuelle Überlegungen der Ev. Kirche in Frankfurt erwägen im Zuge der Zusammenlegung mehrerer angrenzender Gemeinden zu einer gemeinsamen „Innenstadtgemeinde“ die Aufgabe dieses Standortes als Gemeindehaus. Dies hätte eine Anpassung der inneren Gebäudestruktur und des Nutzungsmixes gegenüber des BVB zur Folge. .Allgemeine Beschreibung der Neuplanung: Der Neubau orientiert sich in seiner Breite entlang der Leerbachstraße an den vorhandenen Bestandskörpern. Die teil-öffentlichen Nutzungen Kita im EG und 1. OG bilden einen Sockel, auf den der Wohnungsbau mit einer kleineren Grundfläche folgt. Die Flächen der ursprünglich geplanten Gemeindehausnutzung werden aller Voraussicht nach der Kita für eine weitere Betreuungsgruppe zugeschlagen. Der geplante Gebäudekomplex hat fünf Vollgeschosse zuzüglich eines Staffelgeschosses. Die zweigeschossige Sockelzone hat eine größere Gebäudetiefe als der aufgehende Wohnungstrakt. Gebäudeklasse und Sonderbau Das Gebäude hat eine Höhe von ca. 17 m (Höhe gem. HBO § 2.3 Satz 3). Die Kita erstreckt sich über zwei Geschosse (EG und 1. OG, Gebäudeklasse 5 – Sonderbau) .Nutzungsbeschreibung: Das ursprünglich geplante Gemeindezentrum entfällt voraussichtlich. Die angegliederte Kita soll zukünftig aus 4-5 Ü3-Gruppen bestehen, in denen jeweils ca. 20 Kinder/Gruppe betreut werden. Daneben gibt es einen gemeinsam nutzbaren Bewegungsraum, Neben- und Personalräume, ein Büro sowie eine Küche. Die im 2.-5. Obergeschossen liegenden Wohneinheiten besitzen einen Wohnungsmix aus 2- bis 4-Zimmerwohnungen von insgesamt rund 815 m² Wohnfläche. .Baukonstruktion: Die tragenden Außenwände sollen in Massivbauweise, das Untergeschoss als wasserundurchlässiges Bauwerk aus Beton ausgeführt werden. Tragende Innenwände sind aus Stahlbeton und Mauerwerk vorgesehen. Die nichttragende Trennwände sind in Mauerwerk bzw. als Leichtbauwand / Trockenbauwand geplant. Deckenplatten werden in Stahlbeton nach statischen Erfordernissen ausgeführt. Alle Gebäudeteile sind mit Flachdach geplant und sollen (bis auf die den Wohnungen zugeordneten Dachterrassen) extensiv begrünt werden. Projektziele: A. Projektziele Tragwerksplanung:- Umsetzung des vorliegenden Entwurfs Objektplanung bzw. der geänderten Planung ohne Gemeindehausnutzung- Anpassungsfähigkeit an zukünftigen Bedarf B. Projektziel Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten:Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist neben den gestalterischen und funktionalen Anforderungen von besonderer Bedeutung. Ziel der Gebäudeplanung muss es sein, die vorgegebenen Investitionskosten einzuhalten und die Lebenszykluskosten zu minimieren. Dies beinhaltet für die Planungs- und Bauphase die Schaffung optimierter Flächenwerte sowie eine hochqualitative Konstruktions- und Materialwahl. Die Verwendung von als nachhaltig bewerteten Materialien wird gewünscht. Mit geeigneten Baustoffen soll ein angenehmes Raumklima erreicht werden. Die gewählten Konstruktionen sollen im Hinblick auf Sanierung und Modernisierung optimiert werden. RahmentermineDer Planungsbeginn soll unmittelbar nach Beauftragung im dritten Quartal 2022 erfolgen. Baubeginn: 07/2023Fertigstellung: 05/2025 Baukosten nach derzeitigem Kenntnisstand:KG 200 ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto)KG 300 ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto)KG 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) Fläche und Volumen:Brutto-Grundfläche (BGF) gesamt: ca. 3.700 m²Brutto-Rauminhalt (BRI) gesamt: ca. 12.900 m³.Weitere Angaben s. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.