Beschaffung von Mobilfunkdiensten und -endgeräten für das Land Hessen und die ekom21 in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Mobilfunkdiensten und -endgeräten für das Land Hessen und die ekom21 in 2 Losen
Beschaffung von Mobilfunkdiensten und -endgeräten für das Land Hessen sowie die ekom21 in 2 Losen
Los 1: Beschaffung von Mobilfunkdiensten und -endgeräten für das Land Hessen
Los 2: Beschaffung von Mobilfunkdiensten und -endgeräten für die ekom21
Beschaffung von Mobilfunkdiensten und -endgeräten für das Land Hessen
Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, der Sitz der föderalen IT-Kooperation in Frankfurt am Main, die Dienststellen des Landes Hessen, die Hessischen Landesvertretungen in Berlin und Brüssel sowie die Standorte der bezugs-/abrufberechtigten Universitäten und Hochschulen: Technische Universität Darmstadt, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, Justus-Liebig-Universität Gießen, Universität Kassel, Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main, Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main, Hochschule Darmstadt, Hochschule Fulda, Technische Hochschule Mittelhessen, Hochschule Rhein Main und Hochschule Geisenheim
Die HZD schreibt im Auftrag des Landes Hessen (Auftraggeber, AG) für die Dienststellen des Landes Hessen, Hochschulen und Universitäten, die eKom21 sowie die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO) (Abrufberechtigte, AB) eine Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen über die Bereitstellung von Mobilfunkdiensten und die Lieferung von Mobilfunkendgeräten aus. Die zwei besten Angebote erhalten den Zuschlag über den Abschluss der Rahmenvereinbarung.
Derzeit verfügt das Land Hessen über eine Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen, aus dem die Abrufberechtigten Leistungen beziehen. Die bestehende Rahmenvereinbarung deckt die Carrier-Dienstleistungen für Sprach- und Datenübertragung im Mobilfunk ab. Darüber hinaus wird die Bereitstellung von Endgeräten abgedeckt.
Insgesamt werden derzeit durch die Abrufberechtigten ca. 26.000 Mobilfunkkarten genutzt. Die Nutzung von Multi-SIM-Karten wurde bei dieser Summe nicht berücksichtigt.
Es werden im Mittel ca. 400 Mobilfunkendgeräte pro Monat neu beschafft.
Im zur Leistungsbeschreibung gehörenden Kriterienkatalog sind die gestellten Anforderungen vom Bieter zu bestätigen und die Fragen zu beantworten.
Die Fragen und Anforderungen sind an folgenden Formatierungen zu erkennen:
Aufforderung, Anforderung, Frage
[A] Ausschlusskriterium
[I] Informationskriterium, dient lediglich Informationszwecken
[B-J/N] Bewertungskriterium mit Ja und Nein als Antwortmöglichkeit
[B-J/Tlw/N] Bewertungskriterium mit Ja, Nein und einer erläuternden Einschränkung als Antwortmöglichkeit
[B-F] Bewertungskriterium, das als offene Frage formuliert ist
[B-K] Bewertungskriterium, das als offene Frage formuliert ist, es wird eine kurze Antwort erwartet
[B-L] Bewertungskriterium, das als offene Frage formuliert ist, es wird eine ausführliche Antwort erwartet
[I] Informationskriterium, dient lediglich Informationszwecken
Allgemeine Anforderungen an das Mobilfunknetz
Die folgenden Qualitätsparameter werden zugesichert:
[A] Netzverfügbarkeit: ≥ 99 % im Monatsmittel (ohne Berücksichtigung der Funkübertragungsstrecke mobiles Endgerät - Basisstation/(e)Node-B)
[A] Durchschnittliche Verfügbarkeit des Dienstes Sprache: ≥ 99 % im Monat
[B-J/Tlw/N] Durchschnittszeit für den Aufbau eines nationalen Ge-sprächs: ≤ 5 s im Monatsmittel ≤ 5 s = 10 Pkt., je angefangenen 3 s länger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Rate der erfolgreichen Gesprächsaufbauversuche: ≥ 98 % im Monat
≥ 98 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Rate der erfolgreich durchgeführten Gespräche: ≥ 98 % im Monat
≥ 98 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Erfolgsrate SMS-Übertragung: ≥ 99 % im Monat
≥ 99 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] SMS-Übertragungszeit: ≤ 16 s
≤ 16 s = 10 Pkt., je angefangenen 5 s länger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Durchschnittliche Verfügbarkeit des Dienstes Daten: ≥ 99 % im Monat
≥ 99 % = 10 Pkt., je angefangenen 0,5 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Rate erfolgreicher Downloads: ≥ 99 % im Monat
≥ 99 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Rate erfolgreicher Datenverbindungsaufbauversuche: ≥ 98,5 % im Monat
≥ 98,5 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[A] Im Rahmen dieses Vertrages kann Voice over LTE (VoLTE) genutzt werden.
[A] Im Rahmen dieses Vertrages kann Telefonieren über WLAN (WiFi Call) genutzt werden.
[B-J/N] Die Nutzung von WiFi Call muss vom AG bzw. den AB geson-dert freigeschaltet werden. Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt.
Bitte geben Sie die Flächendeckung ihrer Netze je Technologie gemäß der für den Breitband-Monitor an die BNetzA zu übermittelnden Daten an (Stand: Januar 2023)
[B-K] 2G in Deutschland ≥ 99 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 2 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-K] 2G im Bundesland Hessen ≥ 99 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 2 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-K] 4G in Deutschland ≥ 95 % = 10 Pkt., je angefangenen 1 % weniger = 2 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-K] 4G im Bundesland Hessen
≥ 95 % = 10 Pkt., je angefangenen 1 % weniger = 2 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-K] 5G in Deutschland ≥ 55 % = 10 Pkt., je angefangenen 1 % weniger = 1 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-K] 5G im Bundesland Hessen ≥ 55 % = 10 Pkt., je angefangenen 1 % weniger = 1 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-F] Legen Sie Informationen zu durchgeführten Mobilfunk-Netztests mit Beteiligung des AN bei (Tests aus den letzten 24 Monaten, bewertet werden alle Netztests, die einen Vergleich über die Leistungen des Bieterfeldes zulassen.).
In die Bewertung werden die Kriterien Platzierung und Beständigkeit über längeren Zeitraum einbezogen. Unter Berücksichtigung von Plausibilität und Vollständigkeit wird die dargestellte Leistung wie folgt bewertet:
- hervorragend = 10 Pkt.
- durchschnittlich, befriedigend = 6 Pkt.
- ausreichend, unterdurchschnittlich = 3 Pkt.
- ungenügend = 0 Pkt.
[B-L] Stellen Sie dar, wie die Qualitätsparameter gemessen werden, wie die Einhaltung der Qualitätsparameter nachgewiesen wird und wie die Leistungszusagen sichergestellt werden.
Unter Berücksichtigung von Plausibilität und Vollständigkeit wird die dargestellte Leistung wie oben bewertet:
[B-K] Setzen Sie Mechanismen zur Verbesserung der Sprachqualität bei VoLTE (u.a. erweiterter HD Voice Codec) ein und können diese genutzt werden? Wenn ja, mit welchen Netzen (Fest- und Mobilfunknetze, Netze anderer Betreiber) funktioniert die erweiterte HD-Voice-Qualität?
Ja, mit allen 3 nationalen Mobilfunknetzen und eigenem Festnetz = 10 Pkt., je ein [B-F] Bitte stellen Sie für WiFi Call dar, welche Bedingungen, technische Voraussetzungen und Möglichkeiten (Bandbreite pro Anruf, Security Einstellungen, Latenzen, SMS) damit verbunden sind (Unterscheidung In- und Ausland).
In die Bewertung werden die Kriterien Nutzbarkeit auch im Ausland, möglichst geringe Kosten, technische Voraussetzungen und Möglichkeiten einbezogen. Unter Berücksichtigung von Plausibilität und Vollständigkeit wird die dargestellte Leistung wie oben bewertet:
Endgerätetypen und Zubehör
[A] Der AN bietet Endgeräte und Zubehör aus den jeweils aktuellen Angebotsportfolios sämtlicher gängiger Hersteller gem. Preisblatt, insbesondere aber von Apple und Samsung, zum Kauf ohne Endgerätesubventionen an.
[A] Die angebotenen Endgeräte sind in allen nationalen Mobilfunknetzen uneingeschränkt nutzbar (kein SIM- und kein Net-Lock).
[A] Die Endgeräte sind nicht gebrandet, d.h. die Firmware ist nicht verändert und es werden u.a. keine speziellen Betreiberlogos, Hintergrundgrafiken sowie ggf. Tastenbelegungen verwendet.
[A] Die jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten des AN werden dem AG/AB direkt nach Erscheinen nach Absprache bereitgestellt.
[A] Die Einstellung der Produktion und Vermarktung von Endgeräten, die dem AG/AB geliefert werden, kündigt der AN rechtzeitig an.
[A] Der AN informiert den AG/AB regelmäßig über neue Endgeräte und neues Zubehör.
Lieferung
[B-J/Tlw/N] Die Lieferzeit für eine betriebsfertige Bereitstellung vorrätiger Endgeräte beträgt maximal zwei Werktage.
Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt., bei tlw. erfüllt: je ein Werktag Lieferzeit länger = 2 Pkt. Abzug bis 0 Pkt. insgesamt
[A] Die Bereitstellungszeit beginnt mit dem Zugang des vollständigen Auftrages beim AN.
[B-J/N] Der AN informiert den AG/AB per E-Mail darüber, wenn ein Gerät o.ä. versendet wurde. Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt.
[A] Die Bereitstellung der Endgeräte erfolgt an der angegebenen Lieferanschrift.
[A] Die Lieferung der Endgeräte erfolgt kostenfrei.
[B-J/N] Gelieferte Endgeräte können innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgesendet werden. Bei Eingang erfolgt eine Bestätigung an den AG/AB. Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt.
[A] Während der zweijährigen Gewährleistungszeit werden alle defekten Geräte innerhalb der zugesagten Bereitstellungs-/Lieferzeit kostenlos ausgetauscht. Dies erfolgt nach 6 Monaten ohne einen Nachweis, dass der Fehler schon bei Lieferung vorlag.
[B-J/N] Für defekte Endgeräte außerhalb der Gewährleistung bietet der AN einen Reparaturservice an. Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt.
[B-J/N] Auf Anforderung des AB erstellt der AN einen entgeltfreien Kostenvoranschlag für die Reparatur des defekten Endgerätes. Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt.
[A] Für Transportschäden, die im Zusammenhang mit dem Austausch des Endgerätes entstehen, haftet der AN.
[A] Die Organisation des Transports erfolgt durch den AN. Transportkosten fallen für den AG/AB nicht an.
[B-F] Wie viele Geräte können Sie im Rahmen einer Sammelbestellung innerhalb der geforderten Lieferfrist verlässlich liefern? 500 Stück = 10 Pkt., je angefangene 50 Stück weniger = 2 Pkt. Abzug bis 0 Pkt. insgesamt
[B-F] Erläutern Sie, wie Sie die geforderten Lieferzeiten einhalten werden. Gehen Sie dabei insbesondere auf Logistikprozesse und Lagerhaltung ein.
Unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und von Plausibilität und Vollständigkeit wird die dargestellte Leistung wie folgt bewertet:
- hervorragend = 10 Pkt.
- durchschnittlich, befriedigend = 6 Pkt.
- ausreichend, unterdurchschnittlich = 3 Pkt.
- ungenügend = 0 Pkt.
Für eine detailliertere Aufstelung siehe Leistungsbeschreibung Los 1 und den Kriterienkatalog Los 1
Der Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 72.000.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Vergabestelle beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen mit zwei Unternehmen, um eine bestmögliche Netzabdeckung zu gewährleisten. Einen Zuschlag erhalten in diesem Fall die beiden nach der Angebotsauswertung bestplazierten Bieter. Ein Zuschlag kommt nur dann zustande, wenn mindestens zwei zuschlagsfähige Angebote eingegangen sind. Sofern nicht zwei zuschlagsfähige Angebote vorliegen, so wird das Vergabeverfahren aufgehoben.
In der Rahmenvereinbarung sind alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung sowie die objektiven Bedingungen für die Auswahl der Unternehmen festgelegt, die sie als Partei der Rahmenvereinbarung ausführen werden. Gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden Einzelaufträge daher ohne erneutes Vergabeverfahren vergeben.
Die zwei bestplatzierten Anbieter der Ausschreibung sollen den Zuschlag erhalten. Mit ihnen wird die Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Zur Auslösung einer Leistungsverpflichtung erfolgt dann regelmäßig die Vergabe eines Einzelauftrags an einen der beiden Auftragnehmer.
Zur Entscheidung für den Abruf von einem der beiden Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung dienen - je nach Situation der jeweiligen Abrufberechtigten - die folgenden Kriterien:
Netzabdeckung entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Abrufberechtigten (Versorgung an bestimmten Standorten der Dienststellen, in der Fläche oder an Homeoffices-Standorten)
Berücksichtigung von speziellen Sicherheitsanforderungen
Redundanz und Risikoverteilung durch Nutzung von 2 Mobilfunknetzen
Nutzung eines neuen oder bereits vorhandenen APN, den dann alle Karten eines Abrufberechtigten nutzen sollen
Weiternutzung einer ggf. vorhandenen Inhouse-Versorgung, die selbst nicht Bestandteil des Rahmenvertrages für die Mobilfunkleistungen ist.
Aufgrund eines bestehenden Rahmenvertrages der hessischen Polizei dürfen die genannten Leistungen von ihr nicht über diesen Rahmenvertrag bezogen werden. Insoweit ist die hessische Polizei nur "eingeschränkt" bezugsberechtig.
Die Einschränkung der Bezugsberechtigung der hessischen Polizei bezieht sich auf die Beschaffung von:
-Geräten des Herstellers Apple
-Zubehör des Herstellers Apple
-Mobilfunkverträge mit dem Anbieter Vodafone.
Diese Einschränkung entfällt mit Beendigung des Rahmenvertrages der Polizei.
Der Bieter ist aufgefordert, einen Teil der in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Anforderungen in dem Kriterienkatalog zu bestätigen oder gegebenenfalls bestehende Einschränkungen zu erläutern sowie Fragen zu beantworten. Der KK ist vom Bieter vollständig auszufüllen und muss dem Angebot sowohl im PDF-Format als auch im Format MS-Excel beigelegt werden.
Die Nummerierung der Fragen im KK stellt einen eindeutigen Bezug zum jeweiligen Kapitel/Unterpunkt in der LB her.
Anhand der Antworten im KK wird die Leistungsbewertung des Angebots mit Bezug zu den [B]-Kriterien und deren festgelegten Zielerfüllungsgraden durchgeführt.
Beschaffung von Mobilfunkdiensten und -endgeräten für die ekom21
Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der ekom21 in Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
Die HZD schreibt im Auftrag des Landes Hessen (Auftraggeber, AG) für die Dienststellen des Landes Hessen, Hochschulen und Universitäten, die eKom21 sowie die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO) (Abrufberechtigte, AB) eine Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen über die Bereitstellung von Mobilfunkdiensten und die Lieferung von Mobilfunkendgeräten aus. Die zwei besten Angebote erhalten den Zuschlag über den Abschluss der Rahmenvereinbarung.
Derzeit verfügt das Land Hessen über eine Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen, aus dem die Abrufberechtigten Leistungen beziehen. Die bestehende Rahmenvereinbarung deckt die Carrier-Dienstleistungen für Sprach- und Datenübertragung im Mobilfunk ab. Darüber hinaus wird die Bereitstellung von Endgeräten abgedeckt.
Insgesamt werden derzeit durch die Abrufberechtigten ca. 26.000 Mobilfunkkarten genutzt. Die Nutzung von Multi-SIM-Karten wurde bei dieser Summe nicht berücksichtigt.
Es werden im Mittel ca. 400 Mobilfunkendgeräte pro Monat neu beschafft.
Im zur Leistungsbeschreibung gehörenden Kriterienkatalog sind die gestellten Anforderungen vom Bieter zu bestätigen und die Fragen zu beantworten.
Die Fragen und Anforderungen sind an folgenden Formatierungen zu erkennen:
Aufforderung, Anforderung, Frage
[A] Ausschlusskriterium
[I] Informationskriterium, dient lediglich Informationszwecken
[B-J/N] Bewertungskriterium mit Ja und Nein als Antwortmöglichkeit
[B-J/Tlw/N] Bewertungskriterium mit Ja, Nein und einer erläuternden Einschränkung als Antwortmöglichkeit
[B-F] Bewertungskriterium, das als offene Frage formuliert ist
[B-K] Bewertungskriterium, das als offene Frage formuliert ist, es wird eine kurze Antwort erwartet
[B-L] Bewertungskriterium, das als offene Frage formuliert ist, es wird eine ausführliche Antwort erwartet
[I] Informationskriterium, dient lediglich Informationszwecken
Allgemeine Anforderungen an das Mobilfunknetz
Die folgenden Qualitätsparameter werden zugesichert:
[A] Netzverfügbarkeit: ≥ 99 % im Monatsmittel (ohne Berücksichtigung der Funkübertragungsstrecke mobiles Endgerät - Basisstation/(e)Node-B)
[A] Durchschnittliche Verfügbarkeit des Dienstes Sprache: ≥ 99 % im Monat
[B-J/Tlw/N] Durchschnittszeit für den Aufbau eines nationalen Ge-sprächs: ≤ 5 s im Monatsmittel ≤ 5 s = 10 Pkt., je angefangenen 3 s länger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Rate der erfolgreichen Gesprächsaufbauversuche: ≥ 98 % im Monat
≥ 98 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Rate der erfolgreich durchgeführten Gespräche: ≥ 98 % im Monat
≥ 98 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Erfolgsrate SMS-Übertragung: ≥ 99 % im Monat
≥ 99 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] SMS-Übertragungszeit: ≤ 16 s
≤ 16 s = 10 Pkt., je angefangenen 5 s länger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Durchschnittliche Verfügbarkeit des Dienstes Daten: ≥ 99 % im Monat
≥ 99 % = 10 Pkt., je angefangenen 0,5 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Rate erfolgreicher Downloads: ≥ 99 % im Monat
≥ 99 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-J/Tlw/N] Rate erfolgreicher Datenverbindungsaufbauversuche: ≥ 98,5 % im Monat
≥ 98,5 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 3 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[A] Im Rahmen dieses Vertrages kann Voice over LTE (VoLTE) genutzt werden.
[A] Im Rahmen dieses Vertrages kann Telefonieren über WLAN (WiFi Call) genutzt werden.
[B-J/N] Die Nutzung von WiFi Call muss vom AG bzw. den AB geson-dert freigeschaltet werden. Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt.
Bitte geben Sie die Flächendeckung ihrer Netze je Technologie gemäß der für den Breitband-Monitor an die BNetzA zu übermittelnden Daten an (Stand: Januar 2023)
[B-K] 2G in Deutschland ≥ 99 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 2 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-K] 2G im Bundesland Hessen ≥ 99 % = 10 Pkt., je angefangenem 1 % weniger = 2 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-K] 4G in Deutschland ≥ 95 % = 10 Pkt., je angefangenen 1 % weniger = 2 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-K] 4G im Bundesland Hessen
≥ 95 % = 10 Pkt., je angefangenen 1 % weniger = 2 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-K] 5G in Deutschland ≥ 55 % = 10 Pkt., je angefangenen 1 % weniger = 1 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-K] 5G im Bundesland Hessen ≥ 55 % = 10 Pkt., je angefangenen 1 % weniger = 1 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt
[B-F] Legen Sie Informationen zu durchgeführten Mobilfunk-Netztests mit Beteiligung des AN bei (Tests aus den letzten 24 Monaten, bewertet werden alle Netztests, die einen Vergleich über die Leistungen des Bie-terfeldes zulassen.).
In die Bewertung werden die Kriterien Platzierung und Beständigkeit über längeren Zeitraum einbezogen. Unter Berücksichtigung von Plausibilität und Vollständigkeit wird die dargestellte Leistung wie folgt bewertet:
- hervorragend = 10 Pkt.
- durchschnittlich, befriedigend = 6 Pkt.
- ausreichend, unterdurchschnittlich = 3 Pkt.
- ungenügend = 0 Pkt.
[B-L] Stellen Sie dar, wie die Qualitätsparameter gemessen werden, wie die Einhaltung der Qualitätsparameter nachgewiesen wird und wie die Leistungszusagen sichergestellt werden.
Unter Berücksichtigung von Plausibilität und Vollständigkeit wird die dargestellte Leistung wie oben bewertet:
[B-K] Setzen Sie Mechanismen zur Verbesserung der Sprachqualität bei VoLTE (u.a. erweiterter HD Voice Codec) ein und können diese ge-nutzt werden? Wenn ja, mit welchen Netzen (Fest- und Mobilfunknetze, Netze anderer Betreiber) funktioniert die erweiterte HD-Voice-Qualität?
Ja, mit allen 3 nationalen Mobilfunknetzen und eigenem Festnetz = 10 Pkt., je ein [B-F] Bitte stellen Sie für WiFi Call dar, welche Bedingungen, techni-sche Voraussetzungen und Möglichkeiten (Bandbreite pro Anruf, Security Einstellungen, Latenzen, SMS) damit verbunden sind (Unterscheidung In- und Ausland).
In die Bewertung werden die Kriterien Nutzbarkeit auch im Ausland, möglichst geringe Kosten, technische Voraussetzungen und Möglichkeiten einbezogen. Unter Berücksichtigung von Plausibilität und Vollständigkeit wird die dargestellte Leistung wie oben bewertet:
Endgerätetypen und Zubehör
[A] Der AN bietet Endgeräte und Zubehör aus den jeweils aktuellen Angebotsportfolios sämtlicher gängiger Hersteller gem. Preisblatt, insbesondere aber von Apple und Samsung, zum Kauf ohne Endgerätesubventionen an.
[A] Die angebotenen Endgeräte sind in allen nationalen Mobilfunknetzen uneingeschränkt nutzbar (kein SIM- und kein Net-Lock).
[A] Die Endgeräte sind nicht gebrandet, d.h. die Firmware ist nicht verändert und es werden u.a. keine speziellen Betreiberlogos, Hintergrund-grafiken sowie ggf. Tastenbelegungen verwendet.
[A] Die jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten des AN werden dem AG/AB direkt nach Erscheinen nach Absprache bereitgestellt.
[A] Die Einstellung der Produktion und Vermarktung von Endgeräten, die dem AG/AB geliefert werden, kündigt der AN rechtzeitig an.
[A] Der AN informiert den AG/AB regelmäßig über neue Endgeräte und neues Zubehör.
Lieferung
[B-J/Tlw/N] Die Lieferzeit für eine betriebsfertige Bereitstellung vorrätiger Endgeräte beträgt maximal zwei Werktage.
Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt., bei tlw. erfüllt: je ein Werktag Lieferzeit länger = 2 Pkt. Abzug bis 0 Pkt. insgesamt
[A] Die Bereitstellungszeit beginnt mit dem Zugang des vollständigen Auftrages beim AN.
[B-J/N] Der AN informiert den AG/AB per E-Mail darüber, wenn ein Gerät o.ä. versendet wurde. Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt.
[A] Die Bereitstellung der Endgeräte erfolgt an der angegebenen Lieferanschrift.
[A] Die Lieferung der Endgeräte erfolgt kostenfrei.
[B-J/N] Gelieferte Endgeräte können innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgesendet werden. Bei Eingang erfolgt eine Bestätigung an den AG/AB. Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt.
[A] Während der zweijährigen Gewährleistungszeit werden alle defekten Geräte innerhalb der zugesagten Bereitstellungs-/Lieferzeit kostenlos ausgetauscht. Dies erfolgt nach 6 Monaten ohne einen Nachweis, dass der Fehler schon bei Lieferung vorlag.
[B-J/N] Für defekte Endgeräte außerhalb der Gewährleistung bietet der AN einen Reparaturservice an. Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt.
[B-J/N] Auf Anforderung des AB erstellt der AN einen entgeltfreien Kostenvoranschlag für die Reparatur des defekten Endgerätes. Ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt.
[A] Für Transportschäden, die im Zusammenhang mit dem Austausch des Endgerätes entstehen, haftet der AN.
[A] Die Organisation des Transports erfolgt durch den AN. Transportkosten fallen für den AG/AB nicht an.
[B-F] Wie viele Geräte können Sie im Rahmen einer Sammelbestellung innerhalb der geforderten Lieferfrist verlässlich liefern? 500 Stück = 10 Pkt., je angefangene 50 Stück weniger = 2 Pkt. Abzug bis 0 Pkt. insgesamt
[B-F] Erläutern Sie, wie Sie die geforderten Lieferzeiten einhalten wer-den. Gehen Sie dabei insbesondere auf Logistikprozesse und Lagerhaltung ein.
Unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und von Plausibilität und Vollständigkeit wird die dargestellte Leistung wie folgt bewertet:
- hervorragend = 10 Pkt.
- durchschnittlich, befriedigend = 6 Pkt.
- ausreichend, unterdurchschnittlich = 3 Pkt.
- ungenügend = 0 Pkt.
Für eine detailliertere Aufstelung siehe Leistungsbeschreibung Los 2 und den Kriterienkatalog Los 2
Der Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 450.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Vergabestelle beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen mit zwei Unternehmen, um eine bestmögliche Netzabdeckung zu gewährleisten. Einen Zuschlag erhalten in diesem Fall die beiden nach der Angebotsauswertung bestplazierten Bieter. Ein Zuschlag kommt nur dann zustande, wenn mindestens zwei zuschlagsfähige Angebote eingegangen sind. Sofern nicht zwei zuschlagsfähige Angebote vorliegen, so wird das Vergabeverfahren aufgehoben.
In der Rahmenvereinbarung sind alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung sowie die objektiven Bedingungen für die Auswahl der Unternehmen festgelegt, die sie als Partei der Rahmenvereinbarung ausführen werden. Gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden Einzelaufträge daher ohne erneutes Vergabeverfahren vergeben.
Die zwei bestplatzierten Anbieter der Ausschreibung sollen den Zuschlag erhalten. Mit ihnen wird die Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Zur Auslösung einer Leistungsverpflichtung erfolgt dann regelmäßig die Vergabe eines Einzelauftrags an einen der beiden Auftragnehmer.
Zur Entscheidung für den Abruf von einem der beiden Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung dienen - je nach Situation der jeweiligen Abrufberechtigten - die folgenden Kriterien:
Netzabdeckung entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Abrufberechtigten (Versorgung an bestimmten Standorten der Dienststellen, in der Fläche oder an Homeoffices-Standorten)
Berücksichtigung von speziellen Sicherheitsanforderungen
Redundanz und Risikoverteilung durch Nutzung von 2 Mobilfunknetzen
Nutzung eines neuen oder bereits vorhandenen APN, den dann alle Karten eines Abrufberechtigten nutzen sollen
Weiternutzung einer ggf. vorhandenen Inhouse-Versorgung, die selbst nicht Bestandteil des Rahmenvertrages für die Mobilfunkleistungen ist.
Der Bieter ist aufgefordert, einen Teil der in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Anforderungen in dem Kriterienkatalog zu bestätigen oder gegebenenfalls bestehende Einschränkungen zu erläutern sowie Fragen zu beantworten. Der KK ist vom Bieter vollständig auszufüllen und muss dem Angebot sowohl im PDF-Format als auch im Format MS-Excel beigelegt werden.
Die Nummerierung der Fragen im KK stellt einen eindeutigen Bezug zum jeweiligen Kapitel/Unterpunkt in der LB her.
Anhand der Antworten im KK wird die Leistungsbewertung des Angebots mit Bezug zu den [B]-Kriterien und deren festgelegten Zielerfüllungsgraden durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1:
Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen (Mindestanforderungen).
• Erbringung von Carrierdiensten im Mobilfunk (> 9.000 Einzelverträge innerhalb eines Rahmenvertrages pro Referenz)
• Erbringung von Liefer- und Serviceleistungen für Mobilfunkendgeräte
(> 4.500 Stück in unterschiedlichen Klassen über die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages pro Referenz)
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Los 2:
Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jah-ren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen (Mindestanforderungen).
• Erbringung von Carrierdiensten im Mobilfunk (> 9.000 Einzelverträge innerhalb eines Rahmenvertrages pro Referenz)
• Erbringung von Liefer- und Serviceleistungen für Mobilfunkendgeräte
(> 4.500 Stück in unterschiedlichen Klassen über die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages pro Referenz)
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Bei den hier aufgeführten Anforderungen an die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit handelt es sich um Mindestanforderungen.
Unternehmen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Ver-leihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen
nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen
nach 5 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung
833/2014 ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014')
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung (mit Ausnahme der Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung
833/2014) in der entsprechenden Form einzureichen.
Los 1 + Los 2
Den Zuschlag im jeweiligen Los erhalten die Bieter mit den beiden wirtschaftlichsten Angeboten. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt getrennt für Los 1 und Los 2, allerdings in beiden Fällen nach dem nachfolgend beschriebenen System:
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet.
Dabei wird im ersten Schritt das Verhältnis von Leistung und Preis als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
In einem zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des Schwankungsbereichs von 6 Prozent von der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen. Unter den danach in der Angebotswertung verbliebenen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das in dem Entschei-dungskriterium "L" den besten Wert erreicht.
Im Falle eines Gleichstands mehrerer Angebote in Bezug auf das Entscheidungskriterium "L" erhält das Angebot den Zuschlag, das in dem Ergänzungskriterium "P" den niedrigsten Gesamtpreis aufweist.
Ermittlung der Leistungspunktzahl L in Los 1 und Los 2
Die Bewertung der angebotenen Leistungsinhalte erfolgt für Los 1 und Los 2 getrennt über den vom Bieter ausgefüllten jeweiligen Kriterienkatalog (KK) zur jeweiligen Leistungsbeschreibung (LB).
Die Gewichtung der Einzelkriterien ist im Kriterienkatalog dargestellt.
Die Bewertung der Bewertungskriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß Spalte "Bewertungsmaßstab" im Kriterienkatalog.
Die Leistungspunktzahl für jedes Angebot wird dann wie folgt ermittelt:
Jedes einzelne Kriterium erhält die Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl.
Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert.
Über die Summe aller als Leistungsanforderungen zum Angebot gekennzeichneten [B]-Kriterien wird eine zu erreichende Mindestleistungspunktzahl von 70 % der maximal zu erreichenden Leistungspunktzahl festgelegt.
Bei Unterschreitung der Mindestleistungspunktzahl wird das betreffende Angebot aus der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Nichterfüllung eines oder mehrerer A-Kriterien führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebots.
Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen zu allen Kriterien ist die Leistungspunktzahl L des zu bewertenden Angebots im jeweiligen Los (Wert zwischen 0 und 10 Punkten).
Der Preis P wird über das jeweilige Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots.
Der der Wertung zugrunde zu legende, berechnete Preis P kann dem Register "PKZ" des ausgefüllten Preisblatts entnommen werden.
Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Wertungsmengengerüstes ermittelt.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.