Entwicklung, Betrieb und Pflege, technischen Support und Schulungen für das Redaktionssystem der Anwendung Hessen-Finder Referenznummer der Bekanntmachung: 1515-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Strasse 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z6-Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Betrieb und Pflege, technischen Support und Schulungen für das Redaktionssystem der Anwendung Hessen-Finder
Entwicklung, Betrieb und Pflege sowie technischen Support und Schulungen für das Redaktionssystem der Anwendung "Hessen-Finder" der Hessischen Staatskanzlei.
Entwicklung, Betrieb und Pflege sowie technischen Support und Schulungen für das Redaktionssystem der Anwendung Hessen-Finder
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Redaktionssystem der Anwendung wird durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und ist für den Auftraggeber angepasst. Die Leistungen können nur durch den Auftragnehmer erbracht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen für die Anwendung Hessen Finder
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)