Fachplanung TGA (Anlagengr. 8) - gem. HOAI 2021-LPH 1-9 inkl. bes. Leistungen für Teilneubau einer Grundschule + Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung. Referenznummer der Bekanntmachung: 02-8/22008022/A22/jh

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Eigenbetrieb Da-Di-Werk Gebäudemanagement
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 61518811535
Fax: +49 61518812484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung TGA (Anlagengr. 8) - gem. HOAI 2021-LPH 1-9 inkl. bes. Leistungen für Teilneubau einer Grundschule + Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung.

Referenznummer der Bekanntmachung: 02-8/22008022/A22/jh
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fachplanung, Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppe 8) - gemäß HOAI 2021 - LPH 1-9 einschl. Besonderer Leistungen für einen Teilneubau einer Grundschule und Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung in Babenhausen.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beabsichtigt in Babenhausen auf einem ehemaligen amerikanischen Kasernengelände eine neue dreizügige Grundschule zu errichten und die vorhandene Sporthalle mit angrenzendem Kinosaal umzubauen und zu sanieren.

Hierfür gibt es ein Grundstück von ca.14.000 m² mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan. (Bebauungsplan „Kaisergärten“)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 68 010.21 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Hauptort der Ausführung:

Kaisergärten, 64832 Babenhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die neue Grundschule soll entsprechend den Schulbauleitlinien des Landkreises als inklusive Ganztagsschule errichtet werden. Das Raumprogramm sieht neben dem Lern- und Unterrichtsbereich, den Fachunterrichtsbereich, den Verwaltungsbereich und die Gemeinschaftsbereiche mit Mensa, Bibliothek und Pausenhalle vor.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Anlage Machbarkeitsstudie NGS, Babenhausen) wurden Betrachtungen angestellt, inwiefern die Bestandsimmobilie, konkret der Kinobereich, für die Aufnahme von einzelnen Nutzungsbereichen geeignet ist.

Fazit der Machbarkeitsstudie ist, dass eine Umnutzung des Kinobereichs sowohl aus pädagogischer Sicht, als auch aus bautechnischer und ökonomischer Sicht durchaus als sinnvoll zu bewerten ist und die Sanierungsvariante den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden soll.

Auf Grundlage der Schulbauleitlinien wurden die Teile des Raumprogramms definiert, die zur Nutzung im Gebäudebestand geeignet sind. Hier wurden die Gemeinschaftsbereiche, der Fachunterrichtsbereich, sowie die Räume des Verwaltungsbereichs zur Unterbringung im ehemaligen Kinobereich ausgemacht.

Diese Nutzungsaufteilung ermöglicht die Errichtung eines reinen Lernhauses in einem Neubau, in dem alle allgemeinen Unterrichtsbereiche mit den zugehörigen Teamstationen untergebracht sind.

Die Sanierung des Bestandsgebäudes inklusive Sporthalle und Kinobereich hat eine Größe von ca. 2.912 m² BGF. Aufgrund der besonderen Struktur der Außenhülle ist eine Innendämmung vorgesehen, des Weiteren soll für die Sanierung gemäß den Leitlinien zum nachhaltigen Bauen als energetischer Standard „Passivhaus im Bestand“ angestrebt werden. Die geschätzten Kosten für die Kostengruppe 300 + 400 belaufen sich auf ca. 5.724.150 € netto.

Der Teilneubau hat eine BGF von ca. 3.300 m² und soll im Passivhausstandard gemäß den Leitlinien zum nachhaltigen Bauen errichtet werden. Die Kosten für die Kostengruppe 300 + 400 werden auf ca. 6.920.000 € netto geschätzt.

Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Fernwärmeanschluss mit 250 kW Leistung.

Für die Gesamtmaßnahme sollen Fördermittel gemäß der hessischen Kommunalrichtlinie „Passivhaus Plus Solar“ und „Passivhaus im Bestand Plus Solar“ in Anspruch genommen werden.

Zielsetzung ist die Fertigstellung der neuen Grundschule zum Schuljahresbeginn 2026/27.

Größe / Umfang

Teilneubau ca. 3.300 m² BGF

Sanierung/Umbau ca. 2.912 m² BGF

Neuanlage Außenanlage ca. 10.500 m²

Kostenrahmen:

Die Baukosten für die Baumaßnahme sollen aus haushalterischen Gründen den Betrag von 109.015,- € netto für den Neubau und 75.000 € netto für den Bestand, Stand 12/2022, nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 480 – Gebäudeautomation - nach DIN 276 vom Dezember 2008 (DIN 276-1: 2008-12). Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Kostenziel eingehalten wird.

Die Baukosten werden aktuell wie folgt geschätzt.

1. Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung

KG 300 + 400 6.811.739 € (brutto)

KG 300 6.811.738 € x 0,755 5.145.953 € (brutto)

KG 400 6.811.738 € x 0,245 1.665.786 € (brutto)

2. Teilneubau

KG 300 + 400 8.236.704 € (brutto)

KG 300 8.236.704 € x 0,65 5.353.858 € (brutto)

KG 400 8.236.704 0 € x 0,35 2.882.846 € (brutto)

3. Außenanlagen

KG 500 3.281.250 € (brutto)

Planungsleistungen:

Objektplanung Gebäude gem. §§53 ff. HOAI 2021 Lph 1-9

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung 2%

Leistungsphase 2: Vorplanung 9%

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung 17%

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung 2%

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung 22%

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe 7%

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe 5%

Leistungsphase 8: Objektüberwachung und Dokumentation 35%

Leistungsphase 9: Objektbetreuung 1%

100%

Zeitraum der Leistungserbringung:

Als zeitliche Meilensteine sind der

- Planungsbeginn 05/2023,

- Baubeginn 08/2024,

- Beginn der Phase der Inbetriebnahme 05/2026 und

- Fertigstellungstermin 07/2026

vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Achtung: Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)

sind nicht zugelassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 032-094002
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung TGA (Anlagengr. 8) - gem. HOAI 2021-LPH 1-9 inkl. bes. Leistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ITG Ingenieurbüro Technische Gebäudeausrüstung GmbH
Postanschrift: Platanenstraße 1
Ort: Lorsch
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 71 530.44 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 68 010.21 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung als eingescannte PDF-DATEI hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Angebotes diese Unternehmen zu benennen. Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern. Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bieters sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Angebots versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten. Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue und Mindestlohnpflicht (nach §§ 4 bis 6 HVTG ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe ist ebenfalls von allen Bietern und den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bieter müssen im Angebot nachvollziehbardarlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unterwww.subreport.de/E32823953 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar. Angebote sind einzureichen über die Funktion „Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de Es werden nur Angebote mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebotsschreiben in die Wertung miteinbezogen. Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss des Angebots. Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden. Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 09.03.2023 per E-Mail an oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.

Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.

Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.

Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2023

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