Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: SÜ K73 (km 20,023) und SÜ Fauler Feldweg (km 21,508) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50104
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schellenberger, Victoria
E-Mail:
Telefon: +49 5112862151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: SÜ K73 (km 20,023) und SÜ Fauler Feldweg (km 21,508)
Los 2 SÜ Fauler Feldweg (km 21,508)
Wolfsburg
Los 2 SÜ Fauler Feldweg (km 21,508): 55 m³ Abbruch Massivüberbau, 1.150 m³ Abbruch Widerlager und
Flügel, 100 m³ Bit. Material abbrechen und entsorgen, 4.200 m³ Bodenaushub, 210 m³ Ortbeton Unterbau, 580
m³ Ortbeton Widerlager, 40 m³ Ortbeton Überbau, 120 t Bewehrungsstahl, 180 m² Frostschutzschicht, 170 m²
Asphalt AC 11 DN, 185 m²Asphalt AC 16TDLW
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 SÜ Fauler Feldweg (km 21,508)
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen
Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C
2. PBSO Umweltfachliche Bauüberwachung
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines
vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht
vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum
Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses
Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch
entstehenden Schadens.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wolfsburg
Los 2 SÜ Fauler Feldweg (km 21,508): 55 m³ Abbruch Massivüberbau, 1.150 m³ Abbruch Widerlager und
Flügel, 100 m³ Bit. Material abbrechen und entsorgen, 4.200 m³ Bodenaushub, 210 m³ Ortbeton Unterbau, 580
m³ Ortbeton Widerlager, 40 m³ Ortbeton Überbau, 120 t Bewehrungsstahl, 180 m² Frostschutzschicht, 170 m²
Asphalt AC 11 DN, 185 m²Asphalt AC 16TDLW
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
LÄA010 zusätzliche Leistungen für Verbauarbeiten
zusätzliche Leistungen für Einbringen Verbau auf Grund Änderung der Bestandsgründung gegenüber der Ausschreibung - Fauler Weg
Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie mit der Herstellung des neuen Ersatzbauwerksbeauftragt. Für die Herstellung der neuen Brücke ist ein vollständiger Rückbau des vorhandenen Bauwerks inkl. Gründungerfoderlich. Die Bestandsunterlagen, die eine Grundlage für die Rückbauplanung darstellten, weichen vom tatsächlichen Bestandab. Nach Beginn der Rückbauarbeiten wurde festgestellt, dass die Bestandfundamente unter das Bestandsgleis reichten.Dadurch wird das Abgraben und Sicherung des Gleises erforderlich. Der Rückbau der Bestandsbrücke und auch der Einbau desVebaus wird durch den AN durchgeführt. Der Ausbau der Bestandsgündung muss vom gleichen AN erfolgen, damit eineNachvollziehbarkeit der Verantwortlichkeiten gewähleistet wird. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da dieAusführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalbdes Großprojekts ist an einander abgestimmt