"Mitsprache zum Job für Frauen 2.0" - Qualifizierungsmaßahme Referenznummer der Bekanntmachung: 41/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Auskünfte werden ausschließlich über das Vergabeportal erteilt: https://www.subreport.de/E48552617
E-Mail:
Telefon: +49 6172999-1350
Fax: +49 6172999-9822
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Mitsprache zum Job für Frauen 2.0" - Qualifizierungsmaßahme
"Mitsprache zum Job für Frauen 2.0" - Durchführung von Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Leistungsbezug nach
§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.
Die direkte Arbeit mit der Zielgruppe hat gezeigt, dass die Frauen oft entgegen vorliegender Zertifikate nur ein unterdurchschnittliches Sprachniveau vorweisen können, was zum Teil auch an fehlender Alphabetisierung liegt. Bei vielen potentielle Teilnehmerinnen wurde bereits im Vorfeld auf Grund fehlender Sprachkenntnisse von einer Zuweisung zu möglichen Maßnahmen abgesehen. Die Maßnahme „MitSprache zum Job für Frauen 2.0“ setzt an dieser Stelle an, indem die allgemeine Sprachförderung im Fokus der Maßnahme steht.
Durch die Projektförderung im Rahmen des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets des Landes Hessen wird den Teilnehmern die Möglichkeit eröffnet, eine allgemeine Sprachförderung mit der Förderung kultureller, lebenspraktischer und digitaler Kompetenzen zu kombinieren.
Die Maßnahme muss im Zeitraum vom 14.08.2023 bis 13.08.2024 durchgeführt werden. Innerhalb dieser Zeit müssen zwei Durchgänge durchgeführt werden. Der erste Durchgang erstreckt sich vom 14.08.2023 – 13.02.2024. Der zweite Durchgang ist vom 14.02.2024 bis 13.08.2024 durchzuführen. Die individuelle Teilnahmedauer pro Kundin beträgt dabei sechs Monate.
Pro Durchgang müssen 15 Plätze bereitgestellt werden. Die Gesamtplatzzahl für die beiden Durchgänge liegt bei 30. Es kann in gegenseitiger Absprache eine Verschiebung des Starttermins um maximal vier Kalenderwochen erfolgen.
Der Durchführungsort muss sich an einem Ort in den Kommunen Bad Homburg, Oberursel, oder Friedrichsdorf befinden. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten.
Durchführung von Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.
Im Fokus des Projekts stehen benachteiligte oder geringqualifizierte Frauen im Leistungsbezug nach dem SGB II, AsylbLG oder SGB VIII mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die ihren Wohnsitz im Hochtaunuskreis haben sowie der stillen Reserve. Die Teilnahme ist zudem auch für Frauen möglich, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung im Rahmen des Asylverfahrens sind, sofern eine positive Bleibeprognose besteht.
Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst insgesamt 2 Durchgänge. Die Dauer je Durchgang beträgt 6 Monate. Der erste Durchgang startet am 14.08.2023. Der genaue Aufbau der Maß-nahme ist der Konzeption des Auftragnehmers überlassen.
Die nachfolgend genannten Inhalte sind bei der konzeptionellen Ausgestaltung zwingend zu beachten:
Förderung der Sprachkompetenz, Förderung kultureller Grundkompetenzen, Förderung der digitalen Grundkompetenzen, Bewerbungstraining, Praktikum, Aufsuchendes mobiles Coaching, Kinder-
beaufsichtigung, Alternative Durchführungsform, Qualifizierte Bildungsberatung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
• Nachweis der Leistungsfähigkeit/ Eignungsnachweis (Anlage III-5) inkl.
o Nachweise für Unfall- und Haftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro,
o Nachweis der Rechtsform des Bieters,
o Nachweis der Maßnahmenräumlichkeiten (Anschrift) soweit bereits bekannt,
o Zertifizierung nach der AZAV von einer sog. Fachkundigen Stelle.
Zusätzlich muss der Bieter, der den Auftrag für die Maßnahme erhält, die zwingend notwendige Trägerzulassung für Gruppenmaßnahmen gem. §§ 176 ff Drittes Sozialgesetzbuch/Arbeitsförderung (SGB III) i. V. mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) dem Auftraggeber schriftlich nachweisen bzw. durch die Bestätigung der entsprechenden Beantragung nachweisen, dass er bis zum Maßnahme-Start darüber verfügen wird.
Falls die Vorlage einzelner Nachweise von einer Auftragsvergabe abhängig ist, bitten wir, dies im Angebot zu vermerken; deren Vorlage ist dann im Falle einer Auftragserteilung nachzuholen.
Mit dem Angebot ist zusätzlich einzureichen: Bieter-Konzept zur Maßnahme-Durchführung.
Hinweis zum Bieter-Konzept: Der Bieter hat für die Maßnahme ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept zu erstellen. Der Umfang ist auf maximal 30 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11, Zeilenabstand min. 1,0, DIN 5008 dient als Orientierung) zu beschränken. Überschreitungen des Umfangs von 30 Seiten von mehr als 25% (inklusive erläuternder und inhaltlich relevanter Anhänge) oder grobe Abweichungen an den Formatierungsvorgaben, die offensichtlich nur der Einhaltung der Seitenvorgabe dienen, führen zu einem Ausschluss des Angebots. In diesem Durchführungskonzept ist schlüssig auf alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte, entsprechend der vorgegebenen Gliederung in der Bewertungsmatrix, einzugehen. Insbesondere soll das Konzept konkret beschreiben, wie die aufgeführten Inhalte umgesetzt und die geforderten Ziele erreicht werden und welche Arbeitsfelder für die Teilnehmer konkret angeboten werden.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Nachweis des Eintrags im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register.
• Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
• Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
• Bankauskünfte, Bankerklärungen.
• Entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen.
• Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, der letzten zwei Geschäftsjahre.
• Benennung mindestens einer in den letzten drei Jahren erbrachten Leistung, die dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar ist, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenz, besonders mit Behörden).
• Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebotes eingesetzten Personals, wobei vor allem die Größe des Unternehmens (insbesondere Service- / Wartungsstützpunkte), die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind
• Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
• Kostenkalkulation der Maßnahme nach § 16 HVTG.
• Kurzvorstellung des Unternehmens und Organigramm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) ab.
Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Die Erklärungen befinden sich in Anlage III-4 sowie III-10 und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten.
Es wird erwartet, dass für die Durchführung dieser Maßnahme entsprechende Landesmittel verfügbar gemacht werden. Falls diese Verfügbarkeit nicht gegeben ist, behalten wir uns die Aufhebung dieses Vergabeverfahrens nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV vor.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6348
Fax: +49 615112-5816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)