ETCSKorRA_TP-SW_Kabeltiefbau im Zuge des ESTW Neubaus Bühl einschl. Signalausleger, Fundamentrückbau u. Gründung / Verkehrsflächen Erschließung Modulgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56413
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kaposztas, Stefan
E-Mail:
Telefon: +49 71120927776
Fax: +49 69260913071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCSKorRA_TP-SW_Kabeltiefbau im Zuge des ESTW Neubaus Bühl einschl. Signalausleger, Fundamentrückbau u. Gründung / Verkehrsflächen Erschließung Modulgebäude
77815 Bühl
Errichtung von zwei Signalausleger einschließlich Gründung und Begleitarbeiten:
01 . Signalausleger km 1 14,530 und km 1 21,663
01.01. Technische Bearbeitung
01.02. Baustelleneinrichtung
01.03. Erdarbeiten und Hinterfüllung
01.04. Rammpfahlgründung mit Stahlbetonkopf
01.05. Signalausleger
2014-DE-TM-0057
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: Signalausleger
Ort: Meißenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77974
Land: Deutschland
Ort: Waldshut - Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
77815 Bühl
Errichtung von zwei Signalausleger einschließlich Gründung und Begleitarbeiten:
01 . Signalausleger km 1 14,530 und km 1 21,663
01.01. Technische Bearbeitung
01.02. Baustelleneinrichtung
01.03. Erdarbeiten und Hinterfüllung
01.04. Rammpfahlgründung mit Stahlbetonkopf
01.05. Signalausleger
Ort: Meißenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
LÄA 02 - Lieferung und Einbau von Arbeitsbühnen an Bestands-SIA
Bei der Prüfung der Standorte der geplanten Signalausleger, wurde nach Prüfung der Eignung, sowie des Zustands der bestehenden Signalausleger beschlossen, die bestehenden Signalausleger zu verwenden. Hierzu ist es erforderlich dass eine Arbeitsbühne geliefert und engebaut wird. Diese Leistung muss durch den Bau-Auftragnehmer erbracht werden um seinen vertraglich zugesicherten Werkerfolg herbeizuführen. Durch Beauftragung eines zweiten AN wäre für den Auftraggeber nicht mehr hinreichend erkennbar ist, welchem AN gegenüber er ggf. Män-gelansprüche geltend machen muss. DieZuordnung der Verantwortlichkeiten wäre hierdurch besonders erschwert und Mängelansprüche könnten nicht wirksam durchgesetzt werden. Beträchtliche Zusatzkosten würden entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.