GWM / Lieferung, Einführung und Support für IT-Sicherheitssoftwareprodukte i.S.v. EDR, XDR, NAC und SIEM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elsa-Brändström-Str. 1
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5651820
Fax: +49 5651821016
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-werra-meissner.de
Abschnitt II: Gegenstand
GWM / Lieferung, Einführung und Support für IT-Sicherheitssoftwareprodukte i.S.v. EDR, XDR, NAC und SIEM
Die Klinikum Werra-Meißner GmbH benötigt im Rahmen der Modernisierung ihrer IT-Infrastruktur Softwarelösungen im Bereich EDR, XDR, NAC und SIEM. Die Leistungen umfassen die Lieferung zuzüglich Implementierung und Support.
Eschwege
Das Klinikum Werra-Meißner stellt mit seinen Krankenhäusern in Witzenhausen und Eschwege die medizinische Grund- und Regelversorgung in der Werra-Meißner-Region und darüber hinaus sicher. Als kommunales Krankenhaus mit mehr als 500 Betten beschäftigen wir an den Klinikstandorten Eschwege und Witzenhausen über 1.000 Mitarbeitende und versorgen rund 19.000 stationäre und 36.000 ambulante Patienten pro Jahr. Das Klinikum Werra-Meißner ist zusätzlich Akademisches Lehrkrankenhaus der Georg-August-Universität Göttingen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist das Klinikum Werra-Meißner auf eine robuste, ausfallsichere und funktionierende Infrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnik zwingend angewiesen.
Grundlage dieser informationstechnischen Infrastruktur sind zum einen Rechenzentren für die Verarbeitung und Speicherung von Daten und zum anderen die Netzwerkinfrastruktur zum Transport von Daten an den Standorten und darüber hinaus.
Zur Aufrechterhaltung dieser funktionierenden Infrastruktur trägt maßgeblich ein umfangreich umgesetztes Sicherheitskonzept nach dem jeweils aktuellem Stand der Technik bei.
Wesentlicher Bestandteil dieses Sicherheitskonzeptes ist dabei u.a., die möglichen Angriffsvektoren und Einfallstore auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Hierzu will der Auftraggeber ein EDR/XDR, NAC und SIEM System implementieren.
Hierzu zählen mindestens folgende Leistungen:
- Lieferung von Funktionskomponenten gemäß diesen Vertragsunterlagen:
o EPP Software und Lizenzen für die angegebene Anzahl und Art von vorhandenen Systemen
o Eine EDR Lösung mit XDR Funktionalität (EDR/XDR System)
o Zum EDR/XDR System zugehörende Funktionskomponenten
o Eine NAC-Lösung und zum NAC System zugehörige Funktionskomponenten
o Eine SIEM-Lösung und zum SIEM System zugehörige Funktionskomponenten
- Überlassung von Software-Funktionskomponenten, die für die Erfüllung der Anforderungen eingesetzt werden müssen
- Dienstleistungen im Rahmen von betrieblichen Anforderungen.
- Hersteller Service und Support für die gelieferten Funktionskomponenten für die jeweils angegebene Laufzeit mit der geforderten SLA
- Support durch den Auftragnehmer für die angegebene Laufzeit mit der geforderten SLA
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und kann optional einmal (1) um weitere 12 Monate verlängert werden.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter soll muss zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
- BAS-Zertifikat (Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)) eines wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiters
- Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahren in den genannten Leistungsbereichen und sonstige damit zusammenhängende oder ähnliche Leistungen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Erklärung zur Bereitschaft, eine solche im Auf-tragsfall abzuschließen (Mindestdeckung: 500.000 EUR).
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentli-chung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrie-ben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex (mindestens „Befriedigende Bonität“ ) über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
1. Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen im Zeitraum von 3 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen und abgeschlossen worden sein. Die Bieter sollen dabei nach Möglichkeit wenigstens 2 Referenzen mit einem Auftragsvolumen von EUR 100.000,00 netto über die gesamte Vertragslaufzeit bei einem mit den Angaben dieser EU-Bekanntmachung vergleichbarem Beschaffungsvorhaben mit ihrem Angebot einreichen.
2. Anbieter müssen zudem die folgende Zertifizierung / Darstellungen mit dem Angebot einreichen:
- Ein Nachweis einer aktuell gültigen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn der Bieter nicht der Hersteller ist.
- Ein Nachweis (Zertifikate) oder Eigendarstellung zur Bewertung der beim Bieter implementierten unternehmensbezogenen Prozesse für das Qualitätsmanagement.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bieter oder Bietergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Der Bieter versichert, dass den Beschäftigten des Unternehmens bei der Ausführung einer Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der jeweils geltenden Fassung unterliegt, mindestens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wurde. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind. Mit Angebotsabgabe einzureichen ist die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Ort: Darmstadt
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Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einlei-tung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Ort: Darmstadt
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Land: Deutschland
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Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
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