ABS 38 Baugrunderkundungen innerhalb und außerhalb des Gleises PFA 3.2, Strecke 5723 Tüßling – Freilassing Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58707
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kessler, Marc
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38 Baugrunderkundungen innerhalb und außerhalb des Gleises PFA 3.2, Strecke 5723 Tüßling – Freilassing
Baugrunderkundungen mittels direkter und indirekter Aufschlussverfahren außerhalb des Gefahrenbereiches in der Nähe Ellerting von km ca. 19,80 bis km ca. 21,70 sowie im Gleisbereich an der EÜ km 27,521 entlang der Bahnstrecke 5723 Mühldorf (Oberbay) – Freilassing. Zudem sind Bodenproben zu entnehmen.
Es sind folgende direkte Aufschlussarten vorgesehen:
• Bohrungen mit durchgehender Gewinnung gekernter Proben (Kernbohrungen):
29 St bei Ellerting (bis eine Tiefe von 30m) und 6 St bei EÜ (bis eine Tiefe von 65m)
Es sind folgende indirekte Aufschlussarten vorgesehen:
• Sondierungen mit der schweren Rammsonde (DPH) (30 St bei Ellerting bis eine Tiefe von 30m)
• Drucksondierungen (CPT) (2 St bei EÜ bis eine Tiefe von 60m)
Als Bohrlochversuche sind Bohrlochrammsondierungen (BDP) vorgesehen.
94550 Ellerting
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Ausführung von ggf. Schrägbohrungen und damit erforderliche längerer Vorhaltung eines Probenlagers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ABS 38 Baugrunderkundungen innerhalb und außerhalb des Gleises PFA 3.2, Strecke 5723 Tüßling – Freilassing
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.