Strecke 5501, München - Treuchtlingen, Bohrleistung i. Z. Erneuerung Erdkörper in 3 Teilstücken, km 95,6 - 102,3 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59671
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eckert, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 8913085070
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 5501, München - Treuchtlingen, Bohrleistung i. Z. Erneuerung Erdkörper in 3 Teilstücken, km 95,6 - 102,3
Durchführung von Baugrunderkundungen (inkl. Laboruntersuchungen) auf der zweigleisigen, elektrifizierten Bahnstrecke 5501, welche als Vorbereitung für die geplante Dammsanierung dienen. Die Erkundungen erstrecken sich über drei Abschnitte (km 95,6-96,3; km 97,6-98,3; km 101,3-102,3) sowohl gleisinnerhalb als auch -außerhalb. Geplant sind neben direkten Aufschlüssen (Kern-, Kleinbohrungen, Erkundungsschürfe) auch indirekte Aufschlüsse (Druck-, schwere Rammsondierungen). Für die Erkundungen gleisinnerhalb steht jeweils eine eingleisige Sperrpause (jew. ca. 7,5 Tage pro Richtung) zur Verfügung.
85117 Eitensheim
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strecke 5501, München - Treuchtlingen, Bohrleistung i. Z. Erneuerung Erdkörper in 3 Teilstücken, km 95,6 - 102,3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.