Los 1-EÜ Goetheplatzbrücke Zusammenhangsleistungen LST, Los 2-LST Bauzustände Bf. Rostock für Umbau Bf. Rostock-Bramow Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53597
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Streule, Marion
E-Mail:
Telefon: +49 3029755917
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1-EÜ Goetheplatzbrücke Zusammenhangsleistungen LST, Los 2-LST Bauzustände Bf. Rostock für Umbau Bf. Rostock-Bramow
Los 1-EÜ Goetheplatzbrücke-Zusammenhangsleistungen LST, LOS 2 - LST - Bauzustände Bf. Rostock für Umbau Bf. Rostock - Bramow
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1-EÜ Goetheplatzbrücke Zusammenhangsleistungen LST, Los 2-LST Bauzustände Bf. Rostock für Umbau Bf. Rostock-Bramow
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rostock
Los 1-EÜ Goetheplatzbrücke-Zusammenhangsleistungen LST, LOS 2 - LST - Bauzustände Bf. Rostock für Umbau Bf. Rostock - Bramow
Zusätzliche Leistung Bestandsplanbereinigung
Aufgrund der festgestellten Unstimmigkeiten der örtlichen Verhältnisse mit den Bestandsplanunterlagen, wurde die Firma
Havemann mit der Bestandsplanbereinigung beauftragt. Durch die fehlerhaften Bestandspläne ist eine präzise LST-Planung nicht
realisierbar. Zur gewährleistung des Projekt-Baubablaufs wird diese Leistung zusätzlich beauftragt.