Primero 2.0 - Qualifizierungs-/Einstiegsmaßnahme für Neuantragsteller und Leistungsbezieher SGB II Referenznummer der Bekanntmachung: 29/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Auskünfte werden ausschließlich über das Vergabeportal erteilt: http://www.subreport.de/E47217753
E-Mail:
Telefon: +49 6172999-1350
Fax: +49 6172999-9822
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Primero 2.0 - Qualifizierungs-/Einstiegsmaßnahme für Neuantragsteller und Leistungsbezieher SGB II
Primero 2.0 - Qualifizierungs-/Einstiegsmaßnahme für Neuantragsteller und Leistungsbezieher SGB II.
Die Maßnahme Primero 2.0 stellt die Einstiegsmaßnahme für jeden Neuantragsteller und Neuleistungsbezieher im SGB II dar. Primero 2.0 soll dabei alle eventuellen Themen anreißen können, die den typischen eLb betreffen könnten, daher gestaltet sich die nominelle Themenauswahl der Maßnahme sehr vielfältig. Es wird die Möglichkeit bestehen, dass auch Bestandskunden zur Maßnahme zugewiesen werden.
Die Teilnehmer werden für 6 Monate der Maßnahme zugewiesen.
Es sind vom Auftragnehmer 125 Maßnahmenplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze in zwei Stufen. Die erste Stufe umfasst eine Aufstockung auf 150 Maßnahmenplätze. Die zweite Aufstockung ist eine Erhöhung auf 175 Maßnahmenplätze. Beide Aufstockungsoptionen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.
Die Maßnahme "Primero 2.0" beginnt am 01.08.2023 und endet vorbehaltlich gezogener Verlängerungsoptionen am 31.07.2025.
Der Durchführungsort muss sich in Oberursel (Taunus), Friedrichsdorf oder Bad Homburg v.d.H. befinden. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten.
Durchführung von
Es handelt sich um eine Maßnahme zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbs-fähigen Hilfebedürftigen im SGB II Antragverfahren und Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.
Die Teilnehmer in Primero 2.0 sollen die Maßnahme mit einer Perspektive beenden. Diese Perspektive muss entsprechend konkret dargestellt und erarbeitet werden. Ein Ziel kann die nachhaltige Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Ein Ergebnis der Maßnahme kann aber ebenso eine Teilnahme an einer passenden Folgemaßnahme oder realistischen Qualifizierung sein, die weitere Vermittlungshemmnisse der Teilnehmer bearbeitet.
Der Teilnehmer soll gestärkt aus der Maßnahme austreten und eine klare und realistische Idee haben, wo der weitere berufliche Weg hinführen wird.
Der Hochtaunuskreis behält sich vor, die Gesamtlaufzeit der Maßnahme über den 31.07.2025 hinaus für weitere 24 Monate einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung zu verlängern. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption teilt der Hochtaunuskreis dies dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ende der Maßnahme schriftlich mit. Die Maßnahme endet auch in diesem Fall, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Verlängerungszeitraums.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit
Abgabe des Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
• Nachweis der Leistungsfähigkeit/ Eignungsnachweis (Anlage III-5) inkl.
o Nachweise für Unfall- und Haftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro,
o Nachweis der Rechtsform des Bieters,
o Nachweis der Maßnahmenräumlichkeiten (Anschrift) soweit bereits bekannt,
o Zertifizierung nach der AZAV von einer sog. Fachkundigen Stelle
Zusätzlich muss der Bieter, der den Auftrag für die Maßnahme erhält, die zwingend notwendige Trägerzulassung für Gruppenmaßnahmen gem. §§ 176 ff Drittes Sozialgesetzbuch/Arbeitsförderung (SGB III) i. V. mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) dem Auftraggeber schriftlich nachweisen bzw. durch die Bestätigung der entsprechenden Beantragung nachweisen, dass er bis zum Maßnahme-Start darüber verfügen wird.
Falls die Vorlage einzelner Nachweise von einer Auftragsvergabe abhängig ist, bitten wir, dies im Angebot zu vermerken; deren Vorlage ist dann im Falle einer Auftragserteilung nachzuholen.
Mit dem Angebot ist zusätzlich einzureichen: Bieter-Konzept zur Maßnahme-Durchführung.
Hinweis zum Bieter-Konzept: Der Bieter hat für die Maßnahme ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept zu erstellen. Der Umfang ist auf maximal 30 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11, Zeilenabstand min. 1,0, DIN 5008 dient als Orientierung) zu beschränken. Überschreitungen des Umfangs von 30 Seiten von mehr als 25% (inklusive erläuternder und inhaltlich relevanter Anhänge) oder grobe Abweichungen an den For-matierungsvorgaben, die offensichtlich nur der Einhaltung der Seitenvorgabe dienen, führen zu einem Ausschluss des Angebots. In diesem Durchführungskonzept ist schlüssig auf alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte, entsprechend der vorgegebenen Gliederung in der Bewertungsmatrix, einzugehen. Insbesondere soll das Konzept konkret beschreiben, wie die aufgeführten Inhalte umgesetzt und die geforderten Ziele erreicht werden und welche Arbeitsfelder für die Teilnehmer konkret angeboten werden.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Eintrag im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register.
• Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
• Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
• Bankauskünfte, Bankerklärungen
• Entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen. Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, der letzten zwei Geschäftsjahre.
• Eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenzliste, besonders mit Behörden).
• Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebotes eingesetzten Personals, wobei vor allem die Größe des Unternehmens (insbesondere Service- / Wartungsstützpunkte), die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind
• Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
• Kostenkalkulation der Maßnahme nach § 16 HVTG.
• Kurzvorstellung des Unternehmens und Organigramm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) ab.
Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Beide Erklärungen befinden sich in Anlage III-4 und III-10 der Vergabeunterlagen und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6348
Fax: +49 615112-5816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)