Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51909
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lüttger Julian
E-Mail:
Telefon: +49 89130872586
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
02 - Die Baumaßnahmen für die Herstellung von 2 Spundwänden und Restarbeiten (Stopfen des Verbindungsgleises und Herstellung
der Randwege) konnten unter den vorgesehenen Sperrpausen nicht abgeschlossen werden. Das hat dazu geführt, dass Teile der
Hauptarbeiten auf 2023 verschoben werden mussten. Die noch ausstehenden Arbeiten finden im Gefahrenbereich statt und
müssen durch die Sicherheitskräfte gesichert werden. Außerdem entstand zusätzlicher Bedarf für zahlreiche Ortsbegehungen
sowie die Sicherung zweier Gleisüberfahrten.
Die beauftragten Sicherungsleistungen umfassen die Sicherung aus Gefahren des Eisenbahnbetriebs für die beschriebenen
Baumaßnahmen, die erst mit Beauftragung der vorliegenden Zusatzleistungen abgeschlossen werden können.
Darüberhinaus ist wegen technischer Abhängigkeiten zum Parallelprojekt 2. S-Bahn Stammstrecke der IBN-Termin um ein Jahr
auf 2024 verschoben worden.
02 - Der Einsatz des AN ist fortlaufend sowohl unter geltenden Betren als auch für Sicherungsmaßnahmen außerhalb genehmigter
Sperrpausen notwendig. Bei Wegfall müssten Teilleistungen verschoben werden, was zur erheblichen Verlängerung des
Leistungsablaufs führen und zusätzliche Kosten für den AG verursachen würde.
Die erworbenen Fachkenntnisse des aktuellen AN einem neuen AN zu vermitteln, wäre für den AG mit erheblichem Kosten und
Zeitaufwand verbunden. Dieser Aufwand begründet sich einerseits aus den sicherungstechnischen Bedarfen des vorliegenden
Projektes und andererseit aus der Vermittlung der Fachkenntnisse der Parallelprojekte sowie dem damit verbundenen
Koordinierungsaufwand für den AG diesen Kenntniszuwachs und die Kontinuität der Sicherungsleistung sicherzustellen.