Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52863
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreuzmann, Gabriele
E-Mail:
Telefon: +49 3029756705
Fax: +49 3029755740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Postanschrift: Märkische Allee 39/41
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +40 33701901300
Fax: +49 33701901310
Internet-Adresse: www.spitzke.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
MKA-134 Geänderte Ausführung SIA F-Bahn
Der AN ist mit der Errichtung und Gründung der Signalausleger beauftragt. Geänderte Ausführung der Gründungen der Signalausleger an den Standorten km 18,322, km 20,995, km 21,970 Ausgeschrieben ist ein Gründungspfahl aus Stahl, PSP 500,Doppelpfahl, L=6,00m, Stahlsorte S 240GP und ein Stahlbetoneinzelfundament der Größe 1,60m x 1,60m x1,70m. Gemäß der geprüften und baufreigegebenen Ausführungsplanung sollen die Gründungen für die Signalausleger wie folgt ausgeführt werden: Standort km 18,322 - 1x Rammpfahl 711 mm x 20 mm - Erforderliche Pfahllänge 7 m - Stahlsorte S235J0+N / S275J0H Pfahlkopf mit Fertigteilkonstruktion (verlorene Schalung) mit den Abmessungen 1,40m x 1,40m x 1,50m Standort km 20,995 (Standort verschoben, km 20,905 gem. EP) - 1x Rammpfahl 711 mm x 20 mm - Erforderliche Pfahllänge 10 m - Stahlsorte S235J0+N / S275J0H Pfahlkopf mit Fertigteilkonstruktion (verlorene Schalung) mit den Abmessungen 1,40m x 1,40m x 1,50m Standort km 21,970 (Standort verschoben, km 21,869 gem. EP) - 2x Rammpfähle 711 mm x 25 mm - Erforderliche Pfahllänge jeweils 8,60 m - Stahlsorte S275J0H / S235J0+N Die Abmessungen des Stahlbetonfundamentes sind dementsprechend3,90 m x 1,40 m x 1,40 m groß. Außerdem wurde es gemäß Ausführungsplanung erforderlich, die Stahlkonstruktion bei dem jeweiligen Signalauslegern unter Berücksichtigung der statischen Gegebenheiten anzupassen. Somit müssen die Leistungen für die Herstellung der Gründungen sowie Einbau der Stahlkonstruktion an den Signalausleger km 18,322; km 20,995 und km 21,970 abweichend von den Angaben in den Sämtliche v.g. Mehraufwendungen sind im Vertrag nicht enthalten und somit als zusätzliche Leistungen zu betrachten.Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.