Erneuerung der EÜ Quierschied, Strecke 3240, km 12,617 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54288
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stephan S Keßler, Jörg Schmidt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der EÜ Quierschied, Strecke 3240, km 12,617
Quierschied
Erneuerung der EÜ Quierschied, Strecke 3240, km 12,617
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung der EÜ Quierschied, Strecke 3240, km 12,617
Postanschrift: Carl-Zeiss-Straße 2
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Quierschied
Erneuerung der EÜ Quierschied, Strecke 3240, km 12,617
Postanschrift: Carl-Zeiss-Straße 2
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
NT04: Aussteifung Verbau
Der Baugrubenverbau ist in den HLV OZ 03.03.0030 und 03.03.0050 enthalten. Die Bodenverhältnisse sind in dem
Baugrundgutachten Anlage 3.5 des Bauvertrages enthalten.
Bei der Herstellung der rückverankerten Trägerbohlwänden kam es bei 2 Verpressankern zu einem erheblichen
Mehrverbrauch an Zement, ohne dass ein Verpressdruck aufgebaut werden konnte (Verpressankern Nr. A4 und A38)
Nach Rücksprache mit dem Bodengutachter und der fremdüberwachenden Stelle, die TU Kaiserslautern, ist man zu dem
Ergebnis gekommen, dass bei vorgenannten Anker die erforderlich Ankerkraft voraussichtlich nicht aufgebracht werden kann.
Als Ersatz für die ausgefallenen Ankern hat man sich für eine Aussteifung aus Stahlrohren geeinigt.