81293792-Beratungs- und Customizing Dienstleistungen für SAP FI / CO, MM, SRM und BW-Los 2 SAP BW Referenznummer der Bekanntmachung: 81293792
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 619679
Fax: +49 61967980
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81293792-Beratungs- und Customizing Dienstleistungen für SAP FI / CO, MM, SRM und BW-Los 2 SAP BW
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) möchte Rahmenvereinbarungen abschließen über IT-Beratungs- und Customizing Leistungen für SAP ERP 6.0, in den Modulen bzw. Systemen FI, CO, MM, SRM (Los1: 81283971) und BW (Los2: 81283972).
Auf der Basis der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen soll der Auftragnehmer in enger Abstimmung mit der Abteilung "Entwicklung" im Bereich DIGITS der GIZ optimale und wirtschaftliche Lösungen erarbeiten. Diese Leistungen umfassen vor allem Beratung, Konzeption, Customizing und Entwicklung im Rahmen von IT-Projekten, die das bestehende ERP-System ergänzen sollen.
Leistungen in Bezug auf einen Aufbau eines zukünftigen S/4HANA- /BW/4HANA -System sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Diese Leistung soll für die nächsten drei Jahre sowie optional für ein weiteres Jahr erbracht werden. Die jeweiligen Leistungen sollen mittels einzelner Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen beauftragt werden.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die Ausschreibung gliedert sich in 2 Lose:
- Los 1 - 81283971 - Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Customizing- Leistungen für die SAP Module bzw. Systeme SAP FI, CO, MM, SRM
- Los 2 - 81283792 - Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Customizing- Leistungen für das SAP System SAP BW (vorliegende Ausschreibung)
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) möchte Rahmenvereinbarungen abschließen über IT-Beratungs- und Customizing Leistungen für SAP BW, das interagiert mit einem SAP ERP 6.0.
Auf der Basis der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen soll der Auftragnehmer in enger Abstimmung mit der Abteilung "Entwicklung" im Bereich DIGITS der GIZ optimale und wirtschaftliche Lösungen erarbeiten. Diese Leistungen umfassen vor allem Beratung, Konzeption, Customizing und Entwicklung im Rahmen von IT-Projekten, die das bestehende ERP-System ergänzen sollen.
Leistungen in Bezug auf einen Aufbau eines zukünftigen S/4HANA- /BW/4HANA -System sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Diese Leistung soll für die nächsten drei Jahre sowie optional für ein weiteres Jahr erbracht werden. Die jeweiligen Leistungen sollen mittels einzelner Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen beauftragt werden.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB und § 22 LkSG vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 700.000 EUR
2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräften in den letzten drei Kalenderjahren: mindestens 10 Personen
3. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, für Personen und sonstige Schäden mit einer Deckung von mindestens jeweils 500.000,00 EUR und jeweils zweifach maximiert oder eine entsprechende Zusage einen solchen Versicherungsschutz herzustellen.
1. 3 Referenzprojekt(e) in den letzten drei Jahren im Fachbereich SAP-BW-Entwicklung mit einem Mindestauftragsvolumen von 100.000 EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y7DU
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.