Familiencoaching Geflüchtete nach § 16 Abs.1 SGB II i.V. mit § 45 Abs.1 S.1 SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: 23-EBNW-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neue-wege.org
Abschnitt II: Gegenstand
Familiencoaching Geflüchtete nach § 16 Abs.1 SGB II i.V. mit § 45 Abs.1 S.1 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Einrichtung eines flexiblen, umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung bei der Aktivierung, Orientierung und Vermittlung von arbeitsmarktfernen und benachteiligten, erwerbsfähigen Leistungsbeziehern mit Fluchthintergrund, die in einer Familie und Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem Kind im Alter bis 15 Jahren leben. Ziel ist die Stärkung und mittelfristige Integration des Teilnehmerkreises in eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt. Falls das Ziel der Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit in den ersten Arbeitsmarkt nicht erreicht werden kann, so kann auch eine Qualifizierung oder eine Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme als Zwischenziel formuliert werden. Ein Querschnittsziel ist es, einer Verfestigung von Leistungsbezug durch Perspektivenentwicklung und positiver Lebensplanung in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern entgegen zu wirken.
Die Einrichtung eines flexiblen, umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung bei der Aktivierung, Orientierung und Vermittlung von arbeitsmarktfernen und benachteiligten, erwerbsfähigen Leistungsbeziehern mit Fluchthintergrund, die in einer Familie und Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem Kind im Alter bis 15 Jahren leben. Ziel ist die Stärkung und mittelfristige Integration des unter B.1.2 genannten Teilnehmerkreises in eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt. Falls das Ziel der Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit in den ersten Arbeitsmarkt nicht erreicht werden kann, so kann auch eine Qualifizierung oder eine Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme als Zwischenziel formuliert werden. Ein Querschnittsziel ist es, einer Verfestigung von Leistungsbezug durch Perspektivenentwicklung und positiver Lebensplanung in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern entgegen zu wirken. Die Maßnahme ist konzipiert für 12 Bedarfsgemeinschaften. Bei Bedarf kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Gesamtteilnehmerplatzzahl um bis zu 20% schriftlich vereinbart werden.
Die Maßnahme beginnt am 01.10.2023 und endet am 30.09.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Teilnehmendenzahl kann um 20% erhöht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)