Neubau Kindertagesstätte in Steinau an der Straße Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinau an der Straße
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 36396
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.steinau.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Kindertagesstätte in Steinau an der Straße Objektplanung Gebäude und Innenräume

Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Steinau an der Straße plant den Neubau einer Kindertagesstätte für 6 Gruppen in Steinau an der Straße.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 395 885.93 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Hinweis:Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Hono-rartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 sowie Restleistungen LPH 1 + 2- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3 + 4, Stufe 3 mit LPH 5 – 7 und Stufe 4 mit LPH 8 + 9- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen- weitere Stufen gem. VertragsmusterBesondere Leistungen:- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)Die Beschaffung der Ausstattung (KG 600) soll durch den Architekten geplant und betreut werden. Ge-wünscht ist eine Aussage zur Honorierung dieser Beschaffungsmaßnahme. Ebenso wird die Aussage er-wartet, ob die Honorierung dieser Maßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme oder gesondert als Beson-dere Leistung erbracht werden wird.Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vgl. LPH 1 + 2 (Vorplanung mit Kosten-schätzung) als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht.Die vorliegenden Planungsleistungen sind zu bewerten und die Überprüfung / Einarbeitung sowie die ver-antwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.Die kompletten Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Fortsetzung aus II.1.4)Nach Kostenschätzung der aktuellen Vorplanung werden die Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 200 – 700) derzeit mit ca. 6,21 Mio. € netto angenommen.Kosteneinsparungen in Verbindung mit einer neuen Entwurfsplanung sind wünschenswert.Kennzahlen:- NGF = Ca. 1.080 m²- BGF = ca. 1.825 m²- BRI = ca. 7.100 m³Terminvorschau:- Start umgehend nach Abschluss VgV- Planungsphase 2022 / 2023- Abgabe Bau- und Förderantrag bis Ende 2022- Bauausführung ab 2023- Bauliche Fertigstellung bis Mitte 2024- Abrechnung / Verwendungsnachweis bis Ende 2024

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bürovorstellung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Ideenteil / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Fachkunde und Qualifikation / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Methoden der Kosten- und Terminsteuerung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortl. Personen / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Beson-derer Leistungen nach II.2.4).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 135-384746
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 395 885.93 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/02/2023

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