Neubau Kindertagesstätte in Steinau an der Straße Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinau an der Straße
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 36396
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.steinau.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte in Steinau an der Straße Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Steinau an der Straße plant den Neubau einer Kindertagesstätte für 6 Gruppen in Steinau an der Straße.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hinweis:Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Hono-rartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 sowie Restleistungen LPH 1 + 2- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3 + 4, Stufe 3 mit LPH 5 – 7 und Stufe 4 mit LPH 8 + 9- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen- weitere Stufen gem. VertragsmusterBesondere Leistungen:- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)Die Beschaffung der Ausstattung (KG 600) soll durch den Architekten geplant und betreut werden. Ge-wünscht ist eine Aussage zur Honorierung dieser Beschaffungsmaßnahme. Ebenso wird die Aussage er-wartet, ob die Honorierung dieser Maßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme oder gesondert als Beson-dere Leistung erbracht werden wird.Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vgl. LPH 1 + 2 (Vorplanung mit Kosten-schätzung) als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht.Die vorliegenden Planungsleistungen sind zu bewerten und die Überprüfung / Einarbeitung sowie die ver-antwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.Die kompletten Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Fortsetzung aus II.1.4)Nach Kostenschätzung der aktuellen Vorplanung werden die Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 200 – 700) derzeit mit ca. 6,21 Mio. € netto angenommen.Kosteneinsparungen in Verbindung mit einer neuen Entwurfsplanung sind wünschenswert.Kennzahlen:- NGF = Ca. 1.080 m²- BGF = ca. 1.825 m²- BRI = ca. 7.100 m³Terminvorschau:- Start umgehend nach Abschluss VgV- Planungsphase 2022 / 2023- Abgabe Bau- und Förderantrag bis Ende 2022- Bauausführung ab 2023- Bauliche Fertigstellung bis Mitte 2024- Abrechnung / Verwendungsnachweis bis Ende 2024
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Beson-derer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.