Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51909
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
03 - Für die Abfuhr des Bodenaushubs aus Gleisbauarbeiten konnte der AG, der zuständig für den Transport der ausgebauten
Oberbaumaterialien ist, die Leerwagen aufgrund fehlender Wagenkapazitäten nicht termingerecht gewährleisten. Der AN konnte
mittels eigener OWS-Wagen den Transport der durch ihn ausgebauten Materialien sicherstellen. Dadurch wurde der Transport
des anfallenden Aushubs (Boden und Bettung) für die Erledigung der Bauaufgabe ermöglicht.
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
03 - Für die Abfuhr des Bodenaushubs aus Gleisbauarbeiten konnte der AG, der zuständig für den Transport der ausgebauten
Oberbaumaterialien ist, die Leerwagen aufgrund fehlender Wagenkapazitäten nicht termingerecht gewährleisten. Der AN konnte
mittels eigener OWS-Wagen den Transport der durch ihn ausgebauten Materialien sicherstellen. Dadurch wurde der Transport
des anfallenden Aushubs (Boden und Bettung) für die Erledigung der Bauaufgabe ermöglicht.
Weitere Wettbewerber wurden im Rahmen der AG-seiteigen Organisation von Transportleistungen bereits vergeblich
angefragt, sodass kein anderer AN als der BauAN zur Verfügung stand. Eine zeitliche Verschiebung der Transportleistung hätte
zur Absage der Baumaßnahme und unverhältnismäßigen Kosten für die Neu-Organisation der Baumaßnahme sowie der daran
anschließenden Bauphasen geführt. Dies wäre in hohem Maße unwirtschaftlich gewesen.