St. Katharinen- und Weißfrauenstift - Sanierung der Eschenheimer Anlage 31A, Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: SKW.05/22.EA31/TWP,BS,BP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.st-katharinen-und-weissfrauenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
St. Katharinen- und Weißfrauenstift - Sanierung der Eschenheimer Anlage 31A, Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik
Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI in den Leistungsphasen 5-6 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI, der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik) gemäß Abschnitt 1.2.1 HOAI in den Leistungsphasen 5-7 sowie des Brandschutzes gemäß AHO Heft Nr. 17 in den Leistungsphasen 5 und 8 für die Sanierung und den Umbau des Gebäudekomplexes in der Eschenheimer Anlage 31A im Frankfurter Stadtteil Nordend-West zugunsten der Entstehung von 1-2-Zimmerwohnungen für Seniorinnen.
Eschenheimer Anlage 31A 60318 Frankfurt am Main
Das St. Katharinen- und Weißfrauenstift ist eine selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Der ausschließliche Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Unterstützung und Versorgung alleinstehender bedürftiger Frauen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Jahresrenten und die Schaffung von Unterkünften.
Im Sinne des Stiftungszwecks plant das St. Katharinen- und Weißfrauenstift die Schaffung von 1-2-Zimmerwohnungen inkl. gemeinschaftlich nutzbarer Flächen für Seniorinnen in dem sich im Eigentum der Stiftung befindlichen Gebäude in der Eschenheimer Anlage 31A im Frankfurter Stadtteil Nordend-West.
Für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes (ca. 2.600 m² BGF) beabsichtigt das St. Katharinen- und Weißfrauenstift die Beauftragung eines Fachplaners für die Tragwerksplanung sowie den Brandschutz und die Bauphysik.
Leistungsumfang:
Fachplanungsleistungen
- der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI in den Leistungsphasen 5-6 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI
- des Brandschutzes gemäß AHO Heft Nr. 17 in den Leistungsphasen 5 und 8
- der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik) gemäß Anlage 1 HOAI, 1.2.1 Bauphysik in den Leistungsphasen 5-7
Grundleistungen der o.g. Leistungsphasen zzgl. Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
Die voraussichtlichen Herstellungskosten (KG 300 - 400 gemäß DIN 276:2018-12) der zu vergebenden Leistungen werden auf ca. 3,02 Mio. EUR netto geschätzt. Davon entfallen auf die KG 300 ca. 1,95 Mio. EUR und auf die KG 400 ca. 1,07 Mio. EUR.
Es wird angestrebt, die Planungen unmittelbar nach dem Vergabeverfahren (vsl. Oktober 2022) zu beginnen. Die Bauausführung ist ab Frühjahr 2023 vorgesehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistung. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Weitere Details können dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SKWS EA31 TWP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL66FR3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland