St. Katharinen- und Weißfrauenstift - Sanierung der Rebstöcker Straße 93 und 93A, Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SKW.05/22.RS93/GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.st-katharinen-und-weissfrauenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
St. Katharinen- und Weißfrauenstift - Sanierung der Rebstöcker Straße 93 und 93A, Generalplanungsleistungen
Vergabe von Generalplanungsleistungen einschließlich Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI, des Brandschutzes sowie der Bauphysik für die Sanierung und den Umbau von zwei unmittelbar benachbarten Gebäuden in der Rebstöcker Straße 93 und 93A im Frankfurter Stadtteil Gallus zugunsten der Entstehung von Einzelapartments mit gemeinschaftlich nutzbaren Flächen sowie vermietbaren Wohnungen für Seniorinnen.
Rebstöcker Straße 93/93a 60326 Frankfurt am Main
Das St. Katharinen- und Weißfrauenstift ist eine selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Der ausschließliche Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Unterstützung und Versorgung alleinstehender bedürftiger Frauen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Jahresrenten und die Schaffung von Unterkünften.
Im Sinne des Stiftungszwecks plant das St. Katharinen- und Weißfrauenstift die Schaffung von Einzelapartments inkl. gemeinschaftlich nutzbarer Flächen für Seniorinnen sowie vermietbare Wohnungen in den sich im Eigentum der Stiftung befindlichen Gebäuden in der Rebstöcker Straße 93 und 93A in Frankfurt-Gallus.
Für die Sanierung und den Umbau beider Gebäude (ca. 1.000 m² HNF) beabsichtigt das St. Katharinen- und Weißfrauenstift die Beauftragung eines Generalplaners, welcher die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik und Brandschutz gesamtheitlich ausführt.
Leistungsumfang:
Generalplanungsleistungen einschließlich Leistungen
- der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, LPH 1-9
- der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, LPH 1-6
- der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI, LPH 1-9
- des Brandschutzes gemäß AHO Heft Nr. 17, LPH 1-8
- der Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik gemäß Anlage 1 HOAI, 1.2.1 Bauphysik, LPH 1-7
Grundleistungen der o.g. Leistungsphasen zzgl. Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung.
Die voraussichtlichen Herstellungskosten (KG 300 - 400 gemäß DIN 276:2018-12) der zu vergebenden Leistungen werden auf ca. 4,14 Mio. EUR netto geschätzt.
Es wird angestrebt, die Planungen unmittelbar nach dem Vergabeverfahren (vsl. Ende 2022) zu beginnen. Die Bauausführung ist ab Sommer 2023 vorgesehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistung. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SKWS RS93 GP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das bedeutet insbesondere, dass die Angebote in deutscher Sprache einzureichen sind und die Kommunikation mit dem AG in deutscher Sprache erfolgt. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil des Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.
Bieter, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen E-Mail-Adresse beim e-Vergabeportal DTVP zu registrieren. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf dem Vergabeportal zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regemäßig, tragen Sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Die über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen beinhalten alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Angebotes. Für die Einreichung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Formblätter mit der Bezeichnung "Angebotsblatt" und "Honorarangebotsblatt" sowie bei Bedarf die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 01) bzw. die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen mit Eignungsleihe (Anlage 02) zu verwenden. Zudem ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben (Anlage 03) einzureichen.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bieters zum Vergabefahren sind ausschließlich über das Kommunikationstool des e-Vergabeportals DTVP bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes zu richten. Der AG behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. Es werden insbesondere keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Für das Vergabeverfahren sind nur in Textform erteilte Auskünfte und/ oder Antworten maßgebend.
Das Angebot sowie die geforderten Anlagen sind elektronisch und ausschließlich über die e-Vergabeplattform (DTVP) einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebotes gestartet wurde. Die Abgabe in Papierform ist nicht zugelassen. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übertragung Ihres Angebotes. Elektronische Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform (§ 126b BGB) ist der Bieter und die zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den einzureichenden Anlagen sowie der Bieterpräsentation bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform einzureichen.
Von der Vorlage weiterer als der beschriebenen Nachweise ist abzusehen. Weiterhin werden Firmenbroschüren nicht beachtet. Eine Kostenerstattung für die Erstellung des Angebotes wird seitens des Auftraggebers nicht gewährt. Das Angebot nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an den Bieter zurückgegeben.
Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
Bei Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/ oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/ en sowie von Unterauftragnehmern, wird der AG einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL66L3B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland