BIM Planung Neubau Hannover Hbf, Gl 15 und 16 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53361
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Planung Neubau Hannover Hbf, Gl 15 und 16
Hannover
Das Projekt Hannover Hbf, Bahnsteig Gl. 15/16 ist ein BIM-Projekt und umfasst im Wesentlichen
die Fachbereiche Oberbau, Leit- und Sicherungstechnik, Konstruktiven Ingenieurbau, Gebäude,
Telekommunikation, Oberleitungen und 50 Hz-Anlagen und Freianlagen. Aufgrund des umfangreichen Eingriffs
in den komplexen Knotenbahnhof und die innerstädtischen Umgebungsstrukturen sind vielfältige Schnittstellen
und Überlagerungen von Anforderungen an die Planung zu berücksichtigen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Planung Neubau Hannover Hbf, Gl 15 und 16
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den
Ausschreibungsunterlagen ist ein Teilnahmeantrag beigefügt. Dieser ist zwingend zu verwenden. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem
Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist
nicht zulässig.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hannover
Das Projekt Hannover Hbf, Bahnsteig Gl. 15/16 ist ein BIM-Projekt und umfasst im Wesentlichen
die Fachbereiche Oberbau, Leit- und Sicherungstechnik, Konstruktiven Ingenieurbau, Gebäude,
Telekommunikation, Oberleitungen und 50 Hz-Anlagen und Freianlagen. Aufgrund des umfangreichen Eingriffs
in den komplexen Knotenbahnhof und die innerstädtischen Umgebungsstrukturen sind vielfältige Schnittstellen
und Überlagerungen von Anforderungen an die Planung zu berücksichtigen.
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Fallgruppenprüfung: NA06
Ziel der Hauptvertragsleistung ist ein gesamte gewerkeübergreifende Planung des Projektes Neubau Gl. 15/16 Han. Hbf. Dies
beinhaltet auch die Umtrassierung des Gleisvorfeldes, um das Ziel der Aufgabenstellung der Kapazitätserhöhung des Hannover
Hbf zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang muss eine zusätzliche Machbarktsstudie erstellt werden, um die Konfliktsituation
zwischen dem beantragen Bau im Bereich der Königsstr. 2, Hannover und einem potenziellen zweiten S-Bahn-Gleis zwischen
Hannover Hbf und Bf Karl-Wiechert-Alle zu untersuchen.
Der AN hat eine ganzeinheitliche Trassierung erstellt. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten hinsichtlichder Erstellung der Machbarkeitsstudie und der damit verbundenen Trassierung für den S-Bahn Ausbau Hannover-Lehrte führen.Zudem sind mit einem Wechsel des AN erhebliche Zusatzkosten verbunden, die den Projektverlauf maßgeblich beeinflussenkönnen. Darüber hinaus ist die Trassierungserstellung Bestandteil der Hauptvertragsleistung.