S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.) Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27329
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
Troisdorf
Das Baulos 05.001: Bau Nord Phase 1 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Baumfäll- und Rodungsarbeiten, Erstellung von Baustraßen
- 7,7 km Streckenbau für 2-gleisige Bahnstrecke
- Ausbau Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH)
- Neubau Haltepunkt Bonn-Vilich
- 3 Eisenbahnüberführungen mit einer li. Weite bis 3,0 m (Stahlbetonrahmen
- 1 Trogbauwerk mit 1 Eisenbahnüberführung und 1 Straßenüberführung, li. Weite
Überführungen 12,69 m (Stahlbetonrahmen)
- 3 Straßenüberführungen mit einer li. Weite bis 17,74 m (Spannbeton-Überbauten), Flach-/
Tiefgründung
- 1 Kreuzungsbauwerk mit einer li. Weite von 19,28 m (Spannbeton-Überbau), Flach-/
Tiefgründung
- 3 Versickerbecken
- Neubau Stützwände, 622 lfdm, Höhe bis 10,50 m, Bohrpfahl- und Winkelstützwände
- Neubau Schallschutzwände, 3.272 lfdm, Höhe bis 5,50 m, Tiefgründung
- Straßen- und Wegebau
- Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen (Beleuchtung u.a.) und Telekommunikation für Bf FWH
- Zusammenhangsmaßnahmen
- 3 Hebeanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Troisdorf
Das Baulos 05.001: Bau Nord Phase 1 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Baumfäll- und Rodungsarbeiten, Erstellung von Baustraßen
- 7,7 km Streckenbau für 2-gleisige Bahnstrecke
- Ausbau Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH)
- Neubau Haltepunkt Bonn-Vilich
- 3 Eisenbahnüberführungen mit einer li. Weite bis 3,0 m (Stahlbetonrahmen
- 1 Trogbauwerk mit 1 Eisenbahnüberführung und 1 Straßenüberführung, li. Weite
Überführungen 12,69 m (Stahlbetonrahmen)
- 3 Straßenüberführungen mit einer li. Weite bis 17,74 m (Spannbeton-Überbauten), Flach-/
Tiefgründung
- 1 Kreuzungsbauwerk mit einer li. Weite von 19,28 m (Spannbeton-Überbau), Flach-/
Tiefgründung
- 3 Versickerbecken
- Neubau Stützwände, 622 lfdm, Höhe bis 10,50 m, Bohrpfahl- und Winkelstützwände
- Neubau Schallschutzwände, 3.272 lfdm, Höhe bis 5,50 m, Tiefgründung
- Straßen- und Wegebau
- Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen (Beleuchtung u.a.) und Telekommunikation für Bf FWH
- Zusammenhangsmaßnahmen
- 3 Hebeanlagen
AO 23-0001: SSW30 - OLA-Mast N1-35 - Fortschreibung Planung Mastfundament
(MKA 334_246)
Im Zuge der Planprüfung der eingereichten Planunterlagen für das Fundament OLA-Mast N1-35 wurde festgestellt, dass das Fundament ohne Anpassung der Schallschutzwand nicht umsetzbar ist. Es wird deshalb die Anpassung der Planunterlagen der SSW 30 im Bereich des Mastfundaments erforderlich.
Planung und Bau der neuen SSW im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die planerische Anpassung der Ausführungsplanung an das OLA-Funament muss in unmittelbarem Zusammenhang erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, die Umplanung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.