ESTW linke Rheinseite Köln-Bonn, EEA 50 Hz Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51162
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW linke Rheinseite Köln-Bonn, EEA 50 Hz
Strecke Köln-Bonn
ESTW linke Rheinseite Köln-Bonn, EEA 50 Hz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW linke Rheinseite Köln-Bonn, EEA 50 Hz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Köln-Bonn
ESTW linke Rheinseite Köln-Bonn, EEA 50 Hz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Als Vorbereitung für die Inbetriebnahme einer neuen Kompaktstromversorgung (KSV) für das Stellwerk Eifeltor Nord (Enf) ist ein
Planungsteil 50 Hz zu erstellen. Dieser enthält die Anbindung der KSV an den Hausanschlusskasten und die Erweiterung der
Erdungsschiene (HES/HPAS). Aufgrund der geplanten Inbetriebnahme der KSV in KW6/2023 ist die Planung inklusive
Planprüfung bis Ende Dezember 2022 abzuschließen.
(MKA 12_12)
Bei der Ausarbeitung eines Konzepts des 50 Hz Anteiles zur Inbetriebnahme der KSV im Stellwerk Enf (Nachtrag 09, RPS) ist
bekannt geworden, dass die bisherige Stromversorgung des Stellwerkes ohne Verrechnungszählung erfolgt. Bei einer Absprache
mit planender Firma und dem Anlagenverantwortlichen Hr. Dominik Kulaß am 08.12.2022 wurde festgelegt, dass die fehlende
Verrechnungszählung nicht den technischen Anschlussbedingungen entspricht und eine separierte Verrechnungszählung
erfolgen muss. Bis zur geplanten Inbetriebnahme ist die Planung inkl. der Verrechnungszählung nicht mehr möglich gewesen,
weshalb die Einigung getroffen wurde, dass im ersten Planungsteil ein Bauzwischenzustand (Gegenstand dieser Anzeige) erwirkt
wird.