Service- und Supportvertrag für die TK-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 16-2023-00004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Service- und Supportvertrag für die TK-Anlage
Service, Support und Entwicklungsarbeiten für die TK-Anlage inkl. Bereitstellung geeigneter Hardware.
Amt für Informations- und Kommunikationstechnik
Zanderstraße 7
60327 Frankfurt am Main
Service- und Supportvertrag für die bestehende TK-Anlage inkl. Bereitstellung von Hardware und Softwareentwicklungsleistungen.
Service und Support für die TK-Anlage
Hochrüstung des TK-Systems von Aura 8 auf Aura 10
Serviceunterstützungsvertrag für die Unterstützung des TK-Eigenbetriebs mit:
20.000 Endstellen mit 16.000 neuen TDM/VoIP-Endgeräten an 800 Standorten in der Stadt Frankfurt a. Main
Hybride TK-Technik mit digitalen TDM-, VoIP und analogen Ports
TK-Applikationen (CTI, Voicemail, Konferenzen),
IP-basierende Call-Center-Anwendung (ACD, Reporting, Agenten- und Supervisor-Applikation)
Entwicklung, Wartung und Support für eine Software-Lösung für zusätzliche Funktionen, die durch die Avaya-Software nicht abgebildet werden können
Der Vertrag soll auf Basis des EVB-IT-Vertrags abgeschlossen werden.
Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen und der Avaya-Zertifizierungen der festangestellten Mitarbeiter wird die Rangfolge der Bewerbung ermittelt. Die ermittelte Punktzahl für die AVAYA-Zertifizierungen der Mitarbeiter geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein. Der ermittelte arithmetische Mittelwert der Eignungspunkte aus der Referenzbewertung geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber erklärt durch Eigenerklärung, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Angabe der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes.
Es wird bestätigt, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 3 Mio. EUR erwirtschaftet hat.
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass die zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) einen Umsatz von mehr als 3 Mio. EUR erwirtschaftet haben.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB
Mindestumsatz von 3 Mio. Euro im letzten Geschäftsjahr
Es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mehr als 100 Beschäftigte tätig waren.
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) mehr als 100 festangestellte Mitarbeiter waren.
Mindestanzahl der im Unternehmen beschäftigten Avaya-Spezialisten:
2 festangestellte Mitarbeiter mit einer ACIS-Zertifizierung im Bereich von Aura und mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter mit einer ACSS-Zertifizierung im Bereich von Aura
Anforderungen an den Avaya-Partner-Status
Das Unternehmen verfügt über den Avaya Sapphire-Partner- oder Diamond-Partner-Status.
Das Unternehmen verfügt über den Co-Delivery-Partnerstatus zum Nachweis geeigneter Avaya zertifizierter Mitarbeiter sowie über die Möglichkeit, den entsprechenden technischen Support leisten zu können
Erklärung zum Einsatz von Unternehmen zur Eignungsleihe und wesentlicher Unterauftragnehmer
Ressourcenerklärung des Eignungsverleihers/des Unterauftragnehmers
Vertretungsvollmacht der Bewerbergemeinschaft
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine
Unterschriebene Geheimhaltungsvereinbarung
Mindestens 100 Beschäftigte im letzten Geschäftsjahr
Mindestanzahl der im Unternehmen beschäftigten Avaya-Spezialisten: 2 festangestellte Mitarbeiter mit einer ACIS-Zertifizierung im Bereich von Aura und mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter mit einer ACSS-Zertifizierung im Bereich von Aura. Das Unternehmen verfügt über den Avaya Sapphire-Partner- oder Diamond-Partner-Status. Das Unternehmen verfügt über den Co-Delivery-Partnerstatus zum Nachweis geeigneter Avaya zertifizierter Mitarbeiter sowie über die Möglichkeit, den entsprechenden technischen Support leisten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).