Service- und Supportvertrag für die TK-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 16-2023-00004

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185edfb113d-3137d5b86948cba0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Service- und Supportvertrag für die TK-Anlage

Referenznummer der Bekanntmachung: 16-2023-00004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Service, Support und Entwicklungsarbeiten für die TK-Anlage inkl. Bereitstellung geeigneter Hardware.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32570000 Kommunikationsanlage
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Amt für Informations- und Kommunikationstechnik

Zanderstraße 7

60327 Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Service- und Supportvertrag für die bestehende TK-Anlage inkl. Bereitstellung von Hardware und Softwareentwicklungsleistungen.

Service und Support für die TK-Anlage

Hochrüstung des TK-Systems von Aura 8 auf Aura 10

Serviceunterstützungsvertrag für die Unterstützung des TK-Eigenbetriebs mit:

20.000 Endstellen mit 16.000 neuen TDM/VoIP-Endgeräten an 800 Standorten in der Stadt Frankfurt a. Main

Hybride TK-Technik mit digitalen TDM-, VoIP und analogen Ports

TK-Applikationen (CTI, Voicemail, Konferenzen),

IP-basierende Call-Center-Anwendung (ACD, Reporting, Agenten- und Supervisor-Applikation)

Entwicklung, Wartung und Support für eine Software-Lösung für zusätzliche Funktionen, die durch die Avaya-Software nicht abgebildet werden können

Der Vertrag soll auf Basis des EVB-IT-Vertrags abgeschlossen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Erweiterte Richtwertmethode nach Ufab 2018 / Gewichtung: 50,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 5
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen und der Avaya-Zertifizierungen der festangestellten Mitarbeiter wird die Rangfolge der Bewerbung ermittelt. Die ermittelte Punktzahl für die AVAYA-Zertifizierungen der Mitarbeiter geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein. Der ermittelte arithmetische Mittelwert der Eignungspunkte aus der Referenzbewertung geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber erklärt durch Eigenerklärung, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.

Angabe der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es wird bestätigt, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 3 Mio. EUR erwirtschaftet hat.

Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass die zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) einen Umsatz von mehr als 3 Mio. EUR erwirtschaftet haben.

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestumsatz von 3 Mio. Euro im letzten Geschäftsjahr

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mehr als 100 Beschäftigte tätig waren.

Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) mehr als 100 festangestellte Mitarbeiter waren.

Mindestanzahl der im Unternehmen beschäftigten Avaya-Spezialisten:

2 festangestellte Mitarbeiter mit einer ACIS-Zertifizierung im Bereich von Aura und mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter mit einer ACSS-Zertifizierung im Bereich von Aura

Anforderungen an den Avaya-Partner-Status

Das Unternehmen verfügt über den Avaya Sapphire-Partner- oder Diamond-Partner-Status.

Das Unternehmen verfügt über den Co-Delivery-Partnerstatus zum Nachweis geeigneter Avaya zertifizierter Mitarbeiter sowie über die Möglichkeit, den entsprechenden technischen Support leisten zu können

Erklärung zum Einsatz von Unternehmen zur Eignungsleihe und wesentlicher Unterauftragnehmer

Ressourcenerklärung des Eignungsverleihers/des Unterauftragnehmers

Vertretungsvollmacht der Bewerbergemeinschaft

Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine

Unterschriebene Geheimhaltungsvereinbarung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestens 100 Beschäftigte im letzten Geschäftsjahr

Mindestanzahl der im Unternehmen beschäftigten Avaya-Spezialisten: 2 festangestellte Mitarbeiter mit einer ACIS-Zertifizierung im Bereich von Aura und mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter mit einer ACSS-Zertifizierung im Bereich von Aura. Das Unternehmen verfügt über den Avaya Sapphire-Partner- oder Diamond-Partner-Status. Das Unternehmen verfügt über den Co-Delivery-Partnerstatus zum Nachweis geeigneter Avaya zertifizierter Mitarbeiter sowie über die Möglichkeit, den entsprechenden technischen Support leisten zu können.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023

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